wie lange darf die Genossenschaft meine Kaution behalten?

2 Antworten

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normalerweise zahlst Du bei einer Genossenschaft keine Kaution, sondern erwirbst Genossenschaftsanteile.

in der Hinsicht ist es richtig, die Genossenschaft darf gar nicht anders!

Dem GenG nach haftet der Genosse bis zum Ende des Geschäftsjahres, in dem er Mitglied war, mit seinem Anteil.

Die Auszahlung erfolgt üblicherweise zwischen dem Jahresabschluss für dieses Geschäftsjahr und spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Genossenschaftsmitgliedschaften dürfen nur jeweils zum Geschäftsjahres gekündigt werden.

Lisa0815 
Fragesteller
 30.06.2012, 21:56

also alles was ich immer nur verstehe ist dass die Vermieter die Kaution NICHT länger als 6 monate behalten dürfen wenn alles geklärt ist ......also ist es mein recht mein geld zu bekommen !

DabbelJuh  30.06.2012, 22:15
@Lisa0815

Ja. Davon gehe ich auch aus. Im Mietvertrag sollte eine entsprechende Regelung enthalten sein. Normalerweise sollte die Genossenschaft aber auch einen Ombudsmann oder eine ander Instution haben, die der Genossenschaftsverwaltung auf die Finger guckt. Im Übrigen dürfte hier ein einfacher Brief eines Anwaltes reichen, der der Genossenschaft dann auch gleich seine Kostennote mitschickt. Rede mal mit einem Anwalt.

Lisa0815 
Fragesteller
 01.07.2012, 01:03
@DabbelJuh

hmm... okay danke im brief steht was vom Geschäftsguthaben ich glaube wir haben irgendwelche Anteile gekauft aber das ist doch sowas wie Kaution Oo wieso muss immer alles so Kompliziert sein -- weil die meinten bei den bezahlt man keine kaution nur muss man anteile bezahlen um in die Genossenschaft beizutreten

Lisa0815 
Fragesteller
 01.07.2012, 01:23
@Lisa0815

oh okay kaution ist wohl was ganz anderes als geschäftguthaben :( die dürfen das geld bis zu 2 jahre einbehalten bis die nächste Vertreterversammlung stattfindet !