nach erfolgreicher Schlüsselübergabe, doch noch Mängel , die man zahlen soll?
Hallo wir sind umgezogen, und hatten Freitag eine Schlüsselübergabe, Vermieterin war mit allem einverstanden, haben allerdings nichts schriftliches !! Nunja Samstag mittag rief sie an, und hat dann doch nochmal nachgesehen, und möchte jetzt eine neue arbeitsplatte für Küche, da die alte so zerkratzt sei, und zwei neue Matratzen, die sie uns mit vermietet haben, , anfangs nagelneu, jetzt natürlich normale gebrauchs Spuren von zwei jahren !! Ich habe auch heute nachmittag nen termin beim Anwalt, würde aber gern trotz schonmal wissen, ob sie dies überhaupt darf ??? Sie hat Freitag doch Schlüsselübergabe gemacht ubd hatte nichts zu meckern !! Und ich meine doch eine Schlüsselabgabe sei endgültig, und diese Mängel sind sehr sehr gut zu sehen gewesen ! Sie selber sagte sie habe das alles nicht richtig nachgesehen, is das nicht jetzt ihre eigene doofheit dann?? Danke schonmal für eure antworten !
11 Antworten
Normale Abnutzung der Mietsache ist mit dem Mietpreis abgegolten.
Matratzen dürfen aus hygienischen Gründen nicht vermietet werden, wenn sie benutzt sind.
Die Vermieterin hat weil kein Abnahmeprotokoll vorhanden ist eine Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Auszug. Feste Kriterien, was nicht mehr als übliche Abnutzung zu werten ist, gibt es leider nicht. Es hier auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen ist also immer mit einem Risiko behaftet und endet meist zu 50 % in einem Vergleich.
Mit der Schlüsselübergabe nimmt die Vermieterin alle Verantwortung von euch. Also so sehe ich das: sie hatte ja genug Zeit das alles zu besichtigen und wenn sie da keine Mängel festgestellt hat, sollte das in der Tat ihr Problem sein. Ihr könntet ihr sogar unterschieben, was selber kaputt gemacht zu haben, denn sie hatte Zugang zu der Wohnung - ihr nach der Schlüsselübergabe nicht mehr.
Das ist leider nicht so. Wird im Übergabeprotokoll bei Rückgabe der Mieträume deren ordnungsgemäßer Zustand bestätigt, so schließt dies nicht nur einen vermieterseitigen Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen aus, sondern auch einen Zahlungsanspruch aus einer Kostenquotenklausel .
Der Mieter kann nach seinem Auszug nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die im Wohnungsübergabeprotokoll nicht vermerkt sind. Der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass einige Schäden bei der Wohnungsbesichtigung nicht sofort zu erkennen waren.
Nur hier gibt es ein solches Protokoll nicht. Also greift die 6 monatige Verjährungsfrist.
Erfolgte Wohnungs- und Schlüsselübergabe ist endgültig
Wenn die Übergabe stattgefunden hat und kein Übergabeprotokoll gemacht wurde, kann man davon ausgehen, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand war. Dann musste offensichtlich nichts dokumentiert werden und damit ist das Ganze abgeschlossen. Wenn er die Schlüssel zurückbekommen hat, kann der Vermieter im Nachhinein keine Mängel mehr anzeigen
Wir hatten immer ein sehr gutes Verhältnis, man hat an sowas einfach nicht gedacht !! Ich hab im netz gerade was gefunden, hört sich für uns jetzt mal ganz gut an .....Erfolgte Wohnungs- und Schlüsselübergabe ist endgültig
Wenn die Übergabe stattgefunden hat und kein Übergabeprotokoll gemacht wurde, kann man davon ausgehen, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand war. Dann musste offensichtlich nichts dokumentiert werden und damit ist das Ganze abgeschlossen. Wenn er die Schlüssel zurückbekommen hat, kann der Vermieter im Nachhinein keine Mängel mehr anzeigen
Der Vermieter kann den Mieter nicht für Schäden verantwortlich machen, die im Wohnungsübergabeprotokoll nicht erwähnt sind (BGH VIII ZR 252/81).