Wie lange braucht die Polizei ungefähr für ein Ermittlungsverfahren?
Eine Freundin von mir hat Perfum und Schuhe geklaut und ich habe es dann weiterverkauft. Jedenfalls wurde sie dann erwischt und darauf hin kamen die auch auf mich und haben eine Wohnungsdurchsuchung gemacht und haben dabei nur ein illegales Messer gefunden was ich in irgendeinem Regal liegen hatte und nie benutzt habe (war ein Geschenk) jedenfalls haben sie auch mein Handy beschlagnahmt. Ich habe 3 Tage danach schon die Anzeige wegen dem Messer bekommen aber das war keine Vorladung sondern man konnte sich nur schriftlich dazu äußern.
meine Frage ist jetzt wie lange die ca. Brauchen um mir noch die 2. Anzeige wegen dieser geklauten ware da schicken weil ich will abschätzen wie lange ich jetzt ohne Handy sein muss (Wochen,Monate?)
Ah und es lässt sich dazu noch sagen das sie täglich 2-4 paar Schuhe geklaut hat und ab und zu noch perfum und das ging so 2 Wochen gut
Wie alt bist du?
16
4 Antworten
Das hängt vom Arbeitsanfall bei den Ermittlungsbehörden ab. Gehe davon aus, dass es in der Tat Wochen oder Monate dauert, bis du das Handy zurückbekommst. Du hast dich selbst in die Situation gebracht, also mußt du mit den Konsequenzen deines Handelns leben.
......weil ich will abschätzen wie lange ich jetzt ohne Handy sein muss (Wochen,Monate?)
Da kannst du dich auf einen längeren Zeitraum einstellen. Sechs Monate und mehr sind da durchaus normal (vorausgesetzt, du bekommst es überhaupt zurück).
Nach Abschluß der Ermittlungen wird der Staatsanwalt entscheiden, wie es weiter geht. Darüber wirst du dann informiert werden.
es lässt sich dazu noch sagen das sie täglich 2-4 paar Schuhe geklaut hat und ab und zu noch perfum und das ging so 2 Wochen gut
Wissen das die Ermittlungsbehörden auch?
Dann stehen also im Raum gewerbsmäßiger Diebstahl und Hehlerei. Dazu das "kleine Problem" mit dem Waffengesetz.
Und du rechnest ernsthaft damit, dass das mit "ein paar Sozialstunden" erledigt ist? Da muss der Jugendrichter aber schon ausnehmend gute Laune haben.
Wenn das Handy "Tatmittel" war, kann es übrigens auch ersatzlos eingezogen werden.
Das ist ebenfalls falsch.
Tatmittel dürfen von jedem Tatbeteiligten eingezogen werden, die einzige Ausnahme wäre wenn z.b. ein Handy einer unschuldigen Dritten missbraucht worden wäre.
Selbst in diesem Fall wird der unschuldige Dritte aber unter Umständen klagen müssen um sein Eigentum wieder zurück zu erhalten.
Dass du in den nächsten Monaten und dein Handy verzichten musst, wird für die nächste Zeit dein geringstes Problem sein.
Denkst du jetzt, weil du nicht den geringsten Schimmer hast, was noch alles auf dich zurollt!
Du kennst dich nicht aus du bist kein Staatsanwalt, Polizist oder sonst was
6monate?!!!😨😨😨