ich 14 hab vor 1. monat was geklaut und wurde erwicht. Hab jetzt eine vorladung bekommen.Wie muss ich mich verhalten?

7 Antworten

Du kommst auf jedenfall nicht is Gefängniss und an ner Uni kannst du auch noch Studieren. Bin mir aber nicht ganz sicher was du bekommst warscheinlich sowas wie Sozialstunden und warsccheinlich auch ein Eintrag ins Führungszeugniss also kann sein das du nicht mehr Polizist oder Lehrer werden kannst.


Artus01  22.04.2022, 15:49
sowas wie Sozialstunden und warsccheinlich auch ein Eintrag ins Führungszeugniss

Sozialstunden werden im Erziehungsregister, Teil des Bundeszentralregisters eingetragen. Eintragungen im Erziehungsregister sind nicht Teil des Führungszeugnisses.

2

Ich würde erstmal Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen, der kann dir am Besten weiterhelfen!

Wenn die Vorladung von der Polizei ist musst du nicht erscheinen. ES SEI DENN, sie ist von der Staatsanwaltschaft oder in ihrem Auftrag, da musst du erscheinen.

Aber wie gesagt ich bin kein Anwalt!

Das Ding ist, dass das ein Diebstahl ist und kein Diebstahl geringwertiger Sachen (unter 50€ Sachwert).

Und ich hoffe du lernst draus und klaust in zukunft nichts mehr, du schadest dir nur selbst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Artus01  22.04.2022, 15:50
ES SEI DENN, sie ist von der Staatsanwaltschaft oder in ihrem Auftrag, da musst du erscheinen.

Der Fragesteller ist Beschuldigter, insofern muss er nicht bei der Polizei erscheinen.

0
Mussniemandwisn  22.04.2022, 15:53
@Artus01

Genau so hab ich das geschrieben :) Vorladungen von der Staatsanwaltschaft ist aber Folge zu leisten. Aussageverweigerungsrecht hat er ja trotzdem. Er muss erscheinen sich aber nicht selbst belasten.

1

Erst überlegen und dann machen. Jetzt musst du mit den Konsequenzen leben, wahrscheinlich darfst du noch an studieren. Wahrscheinlich musst du Sozialstunden machen im Altersheim z. B

kann ich noch an einer sehr guten uni studieren?

Du hast 34 Rechtschreibfehler in deinem Text. Da wirst du nicht nur an deiner Einschätzung, was fremdes Eigentum angeht, arbeiten müssen, um an eine Universität gehen zu können.

Für gewöhnlich rate ich dazu nicht zur Vernehmung zu gehen. In Deinem Fall solltest Du es doch tun. Beschränke Dich jedoch darauf nur diesen einen Fall zuzugeben, egal was man da noch so fragt. Zusätzlich übe Dich schonmal darin recht schuldbewusst zu wirken.

Das Ganze wird allerhöchsten auf ein paar Sozialstunden hinauslaufen. Wahrscheinlicher ist es jedoch das ein "intensives" Gesprächh mit dem Staatsanwalt oder Jugendrichter stattfinden wird und die Sache wird eingestellt.

In Beiden Fällen wird das nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen, somit ist Dein Studium nicht gefährdet. Vorrausgesetzt Du lässt diesen Blödsinn künftig !