Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab?

6 Antworten

Man stellt sich vor, erklärt den Grund des Erscheinens, belehrt Dich als Beschuldigten, händigt Dir den Beschluss aus und fängt mit der Durchsuchung an. Zum Abschluss erhälst Du ein Protokoll, in dem alle Anwesenden verzeichnet sind, Art und Dauer der Maßnahme sowie ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände, all das von einem der Beamten unterschrieben und als Durchschlag, also sind nachträgliche Eintragungen sofort zu erkennen wenn man beide Ausfertigung vergleicht.

Die Durchsuchung stören sollte man nicht, der Leiter der Maßnahme ist in einem solchen Falle zur Festnahme befugt.

wiki01  29.07.2021, 13:14

So authentisch geschrieben, als wenn du das schon mal gemacht hättest 😎😁😁

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superseegers  29.07.2021, 14:22
@wiki01

Nö, aber so stelle ich es mir vor...😆

Eigentlich hätte man es mitzählen sollen, aber was nimmt man sich nicht alles vor.....

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superseegers  29.07.2021, 14:34
@wiki01

Im Kollegenkreis fiel schon oft der Satz "Man müsste eigentlich alles aufschreiben." Und dabei bleibt es dann meist.

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Auf jedenfall bekommst du den PC wieder wenn nichts sein sollte und die Matratze wir auch arsetzt. Bei einer hausdurchsuchung brauch die Polizei auch ein Gerichtliche Erlaubnis das dein Haus durchsucht werden darf. Außerdem darf nur die Kripo dein Haus durchsuchen wen verdacht auf Drogen steht und die drogenbehörte muss auch dabei sein.Aber du könntest auch die Durchsuchung durch einen Anwalt vermeiden.

LG. FragMax26

superseegers  29.07.2021, 09:24

Die Drogenbehörde? Wer soll das sein? Und auch Uniformierte dürfen durchsuchen, das hat mit Kripo nicht zu tun. Beschluss ist Beschluss, die Polizei durchsucht. Das Hinzuziehen eines Anwalts verhindert nicht die Durchsuchung.

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FragMax26  01.08.2021, 23:37
@superseegers

Ich möchte mich jetzt nicht mit dir streiten , denn es kann jeder seine eigene Antwort haben und die auch sagen. Aber es gibt eine Drogenbehörte von Bundeskriminalamt und es gibt die un drogenbehörte beite kannst du auch googeln.

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superseegers  01.08.2021, 23:44
@FragMax26

Ja, jeder seine Antwort, okay. Streiten werde ich auch nicht. Aber es gibt in Deutschland keine Drogenbehörde! Das BKA ist eine Behörde.

Und was soll "beite" sein?

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HfPol110  29.07.2021, 11:00

Wie kommt man auf einen solchen Schwachsinn?

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Alles ist möglich. Hausdurchsuchung bei einem BTM Verstoß bekommst Du nur bei Handel oder Verdacht Handel.

Geh davon aus, dass die Hausdurchsuchung unangekündigt stattfindet. Du mußt nicht zu Hause sein.

Falls Du zuhause bist verlange den Beschluß in Kopie und auch das Protokoll.

Lass Dir die Ausweise zeigen. Frage wer die beiden Zeugen sind, die bei der Hausdurchsuchung dabei sein müssen. Die Zeugen dürfen nicht mithelfen bei der Durchsuchung!

Du kannst in Deinem Haus machen was Du willst, mußt keine Anordnungen der Polizei folge leisten.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....
superseegers  29.07.2021, 09:29

1. Ein Zeuge reicht vollkommen, es geht sogar ohne.

2. Solange die Wohnung durchsucht wird sollte man den Anweisungen des Einsatzleiters Folge leisten, es kann sonst ungemütlich werden.

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BVBDortmund  29.07.2021, 09:37
@superseegers

Falsch, deshalb auch den Ausweis der Zeugen zeigen lassen und verlangen, das es ins Protokoll eingetragen werden muß.

Kann der Einsatzleiter wirklich bestimmen, dass der Beschuldigte nicht zu Klo gehen darf, Kaffee trinken in der Küche, ins Bett gehen oder auf dem Sofa sitzen?

Wenn der Beschuldigte sagt, er gehe mal Zigaretten holen und es sei kaltes Bier im Kühlschrank, wo sich die Polizisten gerne bedienen können ....

Der Einsatzleiter muß nichts trinken.

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superseegers  29.07.2021, 09:46
@BVBDortmund

Die StPO kennt den 164. Demnach muss sich der Betroffene den (sinnvollen) Anordnungen während der Maßnahme beugen. Selbstverständlich darf man auf die Toilette, aber niemand wird zulassen, dass sich der Betroffene ohne Begleitung frei umherbewegt.

Und zum Zeugen der Durchsuchung: Wenn Du nochmals in die StPO schaust wirst Du feststellen, dass beim 105 steht "....wenn möglich... ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde..."

Hat die Polizei also keinen Zeugen hinzu gezogen muss sie dies begründen können.

Zeugen werden immer im Protokoll eingetragen.

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BVBDortmund  29.07.2021, 09:53
@superseegers

Weis ich doch, dass schon wieder vieles falsch ist, was Du da schreibst. Was sinnvolle Anordnungen sind, entscheidet nicht die Polizei.

Wenn ein Beschuldigter sagt, "wenn hier was wäre hätte ich es weggeräumt", ist es klar, dass die Durchsuchung sinnlos ist. Und wenn der zum Klo geht, was spülte der runter? Die Polizisten werden den dann nicht gestatten zum Klo zu gehen, falls doch, ist es ein Fehler.

Und ohne Dienstausweis ist kein Gemeindebeamter zu erkennen.

Es ist Pflicht Zeugen dabeizuhaben, sonst muß der Richter oder Staatsanwalt kommen.

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superseegers  29.07.2021, 10:00
@BVBDortmund

Lies den 164, der Chef ist der Einsatzleiter. Wer hat denn sonst da Sagen bei einer Durchsuchung? Wer entscheidet denn deiner Meinung nach, was sinnvoll ist?

Was wird der Beschudligte immer sagen? "Ich weiß nichts, ich habe nichts, hier ist nichts." Deswegen wird eine richterlich angeordnete Durchsuchung doch nicht sinnlos oder gar abgebrochen?

Und zur Zeugenpflicht sage ich nochmals, lies den 105, da steht es schwarz auf weiß "...wenn möglich..." Habe ich keinen Zeugen muss ich begründen warum nicht und fertig.

Natürlich erfährst Du, auch mit Ausweis, wer in Deiner Wohnung ist als Zeuge, keine Frage und kein Widerspruch.

Glaube mir, dass ich nach mehr als 30 Dienstjahren, die Mehrheit davon bei der Kripo, sehr genau weiß, wie eine Durchsuchung abläuft und welche Rechte der Beschuldigte hat. An dem was ich schreibe, ist kein Fehler. Du meinst zu wissen, was falsch ist an meinen Ausführungen, kannst es aber nicht belegen.

Bgründe bitte mit Gesetzestext, dann lerne ich vielleicht noch was.

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BVBDortmund  29.07.2021, 10:11
@superseegers

Du hast in 30 Jahren was verpast. zB in der Protokollen, „Anwesende Durchsuchungszeugen: der Beschuldigte selbst“!

dh der Beschuldigte oder Vertreter muß verständigt werden, dass durchsucht werden wird. 106

Wie will die Polizei sich rausreden, wenn sie beschuldigt wird, etwas untergeschoben zu haben ?

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superseegers  29.07.2021, 10:24
@BVBDortmund

Im Protokoll gibt es eine Rubrik zum ankreuzen, ob der Beschuldigte angetroffen wurde/anwesend war (und sogar ob er der Maßnahme zustimmt) oder ein Vertreter oder nicht, der Beschuldigte wird nicht unter "Zeugen der Durchsuchung" aufgeführt.

In meiner Rede bin ich zunächst, wie Du auch, von der Anwesenheit des Beschuldigten ausgegangen, das war auch Deine Konstellation. Und in einem andern Post hier habe ich den Ablauf beschrieben. Man stellt sich vor, händigt den Beschluss aus, belehrt als Beschuldigter im Verfahren und sagt was man machen wird. Dann geht es los.

Und nun die Abwesenheit: ist der Beschuldigte nicht vor Ort, versucht man ihn zu erreichen, klappt das nicht oder er schickt keinen Vertreter/ kein Vertreter ist da, so holt man einen volljährigen Nachbarn oder sonstwen dazu, wenn man sich vorher z.B. erfolglos um einen Gemeindebeamten gekümmert hat. Um genau das, was Du anführst zu vermeiden, die Behauptung "Das hat mir die Polizei untergeschoben" wenn etwas verfahrensbetreffendes gefunden wurde. Das mit den Gemeindebeamten ist nicht immer so einfach, denn nicht immer sind dort Kapazitäten frei.

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superseegers  29.07.2021, 10:28
@BVBDortmund

Und, by the way, die Rechtmäßigkeit der Durchführung meiner Durchsuchungen wurde im Nachhinein nirgends, weder anwaltlich noch gerichtlich, angezweifelt oder für unrechtmäßig erklärt.

Und das waren nicht wenige mit Jahren in der Fahndung und dem Betrug.

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BVBDortmund  29.07.2021, 10:30
@superseegers

Ein Beschuldiger muß einer polizeilichen Maßnahme nicht zustimmen, noch muß er sich zur Sache äußern. Und das mit dem volljährigen Nachbarn ist wohl ein Witz oder rechtswridrig. Will die Polizei den Beschuldigten diskreditieren? Er gilt solange unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde und ein rechtskräftiges Urteil da ist.

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superseegers  29.07.2021, 10:38
@BVBDortmund

Ja, stimmt.

Ja, stimmt.

Und zum Nachbarn: und Nochmal: lies das Gesetz, lies es einfach, 105 StPO Absatz 2, "...ein Gemeindebeamter oder zwei Gemeindemitglieder aus dem Bezirk..." in dem der Beschuldigte wohnt, dazu zählt auch der Nachbar., richtig?

Lesen bildet. Nicht lospoltern, einfach lesen und verstehen.

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Da kann allerhand in der Art passieren, ja. Einen Bekannten von mir und einige seiner Arbeitskollegen hat es mal unfreiwillig erwischt, da ging es um Wirtschaftsspionage. Damit kommt direkt meine nächste Behauptung: Ich weiß ja nun nicht, mit wie viel du da in welcher Situation erwischt wurdest, aber einen Durchsuchungsbefehl halte ich da für unwahrscheinlich. Bis der ins Haus flattert muss eigentlich was größeres im Gange sein.

superseegers  01.08.2021, 23:45

Wirtschaftsspionage ist natürlich eine Kleinigkeit..... und nichts größeres.

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nehmen die auch Pc und sowas mit

Kommt darauf an, was im Durchsuchungsbefehl steht.

schlitze die auch deine Matratze auf

In der Regel Nein.