Wie kommt man darauf, dass der Verfassungsschutz keine unabhängige Behörde sei?
4 Antworten
Der Verfassungsschutz ist dem Innenministerium unterstellt. Da die Chefin des Innenministeriums, Nancy Faeser, in der Bundesregierung sitzt und dem linken Flügel zuzuordnen ist, wird dem ihr unterstellten Verfassungsschutz die Vertretung linker Interessen unterstellt.
Die Bewertung dieser Tatsache bleibt jedem offen.
Er ist nicht unabhaengig, das ist ein Fakt, und das ist auch gut so. Genau wie jede andere Behoerde ist der Verfassungsschutz an Recht und Gesetze gebunden, und untersteht parlamentarischer, gerichtlicher und die oeffentlicher Kontrolle.
Abhänigkeiten bestehen immer. Auch wenn sie nur geringer Natur sind. Allein schon z.B. durch die Budgetierung kann die Politik, die wiederum der Wirtschaft (zu) hörig ist, die Arbeit des Verfassungsschutzes beeinflussen.
Natürlich nicht genau aber wenigstens grob. und wenn man dann den richtigen kennt, dann kann man duchaus einfluss nehmen. Aber zum glück nur sehr sehr begrenzt.
die Politik, die wiederum der Wirtschaft (zu) hörig ist,
Das ist neu. Wir sind ein Sozialstaat, der teuer ist. Herr Heil hat das größte Budget im Bundeshaushalt.
ja, aber z.B. kann Herr Heil bestimmen, dass der Verfassungsschutz weniger Geld bewilligt bekommt, dafür aber z.B. der Bundesgrenzschutz oder die Bundeswehr. Er darf natürlich nicht sagen, dass das so ist, weil er vermehrt möchte, dass Geflüchtete abgewehrt bzw. rückgeführt werden. braucht er aber auch nicht.
Das Bündnis Faeser - Haldenwang im Kampf gegen alles was rechts von links ist zeigt es doch deutlich auf. Wes Brot ich eß des Lied ich sing.
Die Behörden, auch der VS, waren schon zu lange auf dem rechten Auge blind - siehe NSU.
Und deshalb muß er sich jetzt zum Werkzeug einer linksradikalen Innenministerin machen ?
Die Innenministerin ist nicht linksradikal. Wäre sie es, wäre sie nicht Ministerin. Die Innenministerin ist nun mal die oberste Dienstherrin des VS. Trotzdem sind sowohl VS und als auch Ministerin an Gesetze gebunden. Sollte dir oder jemand Anderem etwas Illegales auffallen, besteht die Möglichkeit einer Verfassungsklage.
So weit die Theorie.