Wie kann man einem WG-Mitbewohner das Zimmer kündigen?
Hallo Fachleute,
wir sind eine Wohngemeinschaft aus 3 Leuten. Jeder hat seinen eigenen Mietvertrag über ein Zimmer mit dem Vermieter geschlossen. Einer der drei ist sehr nachlässig was Putzordnung und Abwasch betrifft. Werktags ist er nur selten hier in der WG - meist nur um zu übernachten und um morgens zu duschen. An Wochenenden ist er öfter zu sehen. Wir haben eine Abmachung, dass jeder einmal pro Woche das dreckige Geschirr abwäscht und jeder einmal pro Quartal die Küche, Bad und Flur reinigen/putzen muss. Aber er beteiligt sich gar nicht daran. Wir waschen seine Sachen mit ab und sein Mitwirken am Putzplan ist nur "Show".
Wie können wir bzw. der Vermieter diesem Mitbewohner kündigen?
Muss ein besonderer Grund für die Kündigung durch den Vermieter vorliegen? Oder gilt in WGs ebenfalls das normale Mietrecht (Kündigung der Wohnräume nur wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet oder wenn der Mieter seine Vertragspflichten grob vernächlässigt)?
15 Antworten
Uhr könnt dem Mitbewohner nicht Kündigen.
Und der Vermieter muß einen schwerwiegenden Grund dafür nachweisen.
Was Du da aufzählst sind keine Gründe die das Vertragsverhältnis zwischen dem Mitbewohner und dem Vermieter betreffen.
Oder gilt in WGs ebenfalls das normale Mietrecht
So ist es.
Einzige Möglichkeit den Mitbewohner los zu werden Ihr sucht Euch eine neue Wohnung und kündigt Eure Verträge.
Wie können wir bzw. der Vermieter diesem Mitbewohner kündigen?
Gar nicht...
Muss ein besonderer Grund für die Kündigung durch den Vermieter vorliegen?
Kein, kein besonderer, aber einer gem. Mietrecht...
Oder gilt in WGs ebenfalls das normale Mietrecht (Kündigung der Wohnräume nur wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet oder wenn der Mieter seine Vertragspflichten grob vernächlässigt)?
Genau so ist es...
Ihr habt die Möglichkeit, Eure eigenen Verträge fristgerecht zu kündigen und selbst auszuziehen.
exakt. Am besten ihr sucht euch eine eigene Wohnung, die ihr putzen und pflegen könnt, wie es euch gefällt, ohne Mitbewohner, die nie da sind, und deshalb nie abwaschen^^
Nicht besonders hilfreich, da diese Option wohl jedem klar sein dürfte und das auch nicht meine Frage beantwortet.
nun, als "vermieter" (wie ihr beiden das in dem fall ihm gegenüber seid) hat man echt keine chance. mieter (der mitbewohner) ist immer im recht. er muss 3 zusammenhängende monate keine miete zahlen oder euch gegenüber gewalttätig werden,erst dann habt ihr überhaupt ne chance ne räumungsklage zu bekommen. das zieht sich dann aber über monate/jahre!
Am besten,ihr Beiden zieht fristgerecht aus, dann merkt er ja, dass er die wohnung nicht alleine zahlen kann.
sonst sehe ich leider schwarz
wenn die stimmung noch nicht im eimer ist:stellt ein schweinchen auf die küchentheke und jeder,der: - nicht putzt zahlt 15€ - nicht gründlich putzt 7€ - schön putzt bekommt pro quartal anteilig eine entlohnung! wenn er nicht freiwillig zahlt, "pfände" eine dvd oder so von ihm,bis er zahlt =)
mein gott ey! du bist eine dumme Idee weiste!
immer gleich diese Beleidigungen und absurden vergleiche in diesem Portal.das ist eine Diskussion-dumme Ideen gibt es also nicht!
Da jeder von euch einen eigenen Mietvertrag hat, kann das nur der Vermieter. Wegen nachlässigem Putzen und Abwaschen wird das aber zunächst schwierig sein. Habt ihr ihn mal darauf angesprochen? Haltet ihm das mal richtig vor. Und falls notwendig immer öfter. Wahrscheinlich ist er dann so genervt, dass er freiwillig auszieht.
"pfänden" - dumme Idee! Das geht gar nicht und ist strafbar, da illegal!