Wie kann ich zuviel bezahlten Kindergartenbeitrag zurück erhalten?

3 Antworten

Hast Du auch in der Kita Deines Sohnes gemeldet, dass das zweite Kind in einer Krippe betreut wird?
Beide Leitungen hätten das an das zuständige Amt Deines Wohnortes melden müssen.
Wenn diese Meldung nicht erfolgt ist, wurde natürlich auch nicht so berechnet.

Wende Dich an die für die Berechnung der Beiträge zuständige Stelle Deines Wohnortes - vielleicht kannst Du da etwas erreichen.
Ich wünsch Dir viel Erfolg dabei.

Es scheint tatsächlich so gehandhabt zu werden... Auszug aus folgendem Link...http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckforderung-zuviel-gezahlter-Kitagebuehren-__f176631.html

Die Satzung sieht vor, dass eine Ermäßigung auf Antrag erfolgt. Dies ist, soweit ich das Ihren Angaben entnehmen kann, tatsächlich auch nicht angreifbar. Das dies für Sie sehr unbefriedigend ist,ist absolut nachvollziehbar. Leider ist es jedoch regelmäßig so in der Bundesrepublik Deutschland, dass Vergünstigungen immer nur auf Antrag erfolgen. Mit anderen Worten: "Wer was haben möchte, soll sich selbst kümmern. Der Rest hat Pech gehabt." Einen konkludenten Antrag mit der Beantragung der Geburtsurkunde für Ihr zweites Kind beim zuständigen Standesamt wird gleichwohl von den Gerichten leider nicht angenommen. Vielleicht wäre diese Geschichte etwas für die örtliche Presse. Eine Satzungsänderung könnte für die Zukunft angestrebt werden.

Tja, so sind sie die Behörden. Den Tipp mit der Zeitung solltest du mal ins Auge fassen. Geändert wird nur etwas wenn die breite Öffentlichkeit davon erfährt. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.

Antrag stellen und hoffen es gibt was.

Fraglich ist, ob eine Rückzahlung möglich ist. Dazu muß man bemängeln, dass eine falsche Entscheidung wissentlich getroffen wurde, obwohl Du gesagt hast es gibt da dieses zweite Kind.

Rückwirkend etwas zu bekommen ist ebenso schwierig. Schuldrechtsreform und so ... 3 Jahre, was beim Sozialrecht gilt weis ich nicht, es könnten andere Frissten gelten.