Wie in WEG Instandthaltungsrücklage in Heizkostenvorschuss umwandeln?
Hallo,
anbei eine kurze Schilderung:
Wir haben als WEG in der Bilanz die Instandthaltungsrücklage und einen Heizkostenvorschuss aufgeführt.
Der Heizkostenvorschuss ist so wie ich es verstehe die Rücklage für den jährlichen Kauf von Heizöl.
Dieser ist aber schon seit Jahren mit 4000€ zu niedrig angesetzt. Wir tanken jährlich durchschnittlich 7000 Liter. Das waren in den letzten Jahren zwischen 6400€ und 8700€.
Würde ich jetzt die InstandthaltungsRücklage auf ein seperates Tagesgeldkonto transferieren, wären wir nicht mehr in der Lage Heizöl zu kaufen ohne ins minus zu rutschen.
Die Frage: Kann ich per Umlaufbeschluss beantragen, einen Teil der Instandthaltungspauschale, z.b. 3000€, in einen Heizkostenvorschuss von 7000€ umzuwandeln?
Oder benötigt es keinen Beschluss, wenn ich ohne diese Maßnahme die Rücklagen nicht auf einem separaten Konto abgrenzen kann?
Vielen Dank
3 Antworten
MMn dürfen schon aus bilanzrechtlichen Gründen Instandhaltungsrücklagen nicht dafür umgewidmet werden, laufende Betriebskosten zu zahlen. Schließlich handelt es sich im eigentlichen Sinn um zweckgebundene Mittel, ggfs. sogar per Sonderumlage eingefordert.
Dabei geht es dann auch gar nicht so sehr um die Frage, ob dafür welche Art von Beschluss bzw. Mehrheit erforderlich ist; eine entsprechende Umbuchung kann hier nur für neue WJ im Rahmen der WEG Versammlung erfolgen. Und dann stellt sich die Frage, wieso der Wirtschaftsplan der WEG für das neue WJ nicht einfach buchhalterisch korrekt um den entsprechenden Betrag aufgestockt wird - die Kosten fallen doch in jedem Fall an.
Deswegen ist es ja auch eine kalkukatorische Rücklage, die entsprechend dem Bilanzrecht möglichst realistisch zu bilden ist. Insofern muss die WEG entweder dafür eine zusätzliche Schwankungsreserve einbauen und somit den Bilanzposten zum Beispiel verdoppeln, und zum Jahresende wieder den evtl. Überschuss zurückzuzahlen, oder per Beschluss eine andere Verwendung (üblicherweise Vortrag auf neue Rechnung) festlegen.
Ein Beschluss wäre dafür erforderlich. Jedoch wäre es besser, einen neuen Wirtschaftsplan zu beschließen, der den aktuellen Kosten entspricht. So kommt mehr Geld von den Eigentümern. Das wäre die bessere Lösung anstatt die Erhaltungsrücklage anzugreifen.
Der Heizkostenvorschuss ist normalerweise eine Vorauszahlung der Heizkosten, am Jahresende wird dann abgelesen und abgerechnet.
Ich sehe das ähnlich. Daher die Frage.
Wenn aber die monatlichen Heizkosten angepasst sind, würde sich daraus nicht auch ein höherer Heizkostenvorschuss in der Bilanz ergeben?
Wir haben rund 27.000 Euro. Davon rund 21.000 Rücklage. Also rund 6000€ verfügbar. Wenn ich jetzt 7000 Liter kaufe sind wir blank.
Im Gegensatz zu Strom, Gas und Fernwärme, muss ich die Rechnung auf einen Schlag bezahlen.
Und bei Schwankenden Energiepreisen, kann ich es evtl. Nicht über den Wirtschaftplan decken, da ich die Entwicklung nicht voraussehen kann.