Wie hoch könnte der Schaden (Wasserschaden, 3 Stöcke betroffen) sein, und wie schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Versicherung zahlt?

Mugua  12.10.2022, 21:54

Warst das nicht gestern noch du selbst?

November2022 
Beitragsersteller
 12.10.2022, 22:00

Nein. Die Frage ist noch genau die selbe, habe sie nur nochmal gestellt.

6 Antworten

wie schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Versicherung zahlt?

Nicht Singular, sondern Plural!

Die Gebäudeversicherung ist für den Wasserschaden, der am Gebäude entstanden ist, zuständig.

Für den Hausrat die vorhandenen Versicherer, die den Hausrat der betroffenen Personen finanziell ersetzen sollen.

Ob eine oder mehrere Haftpflichtversicherungen zum Einsatz kommen, ist nachrangig zu betrachten!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn's nachweisbar nicht vom Kumpel verursacht wurde (Gefälle in den Ablaufrohren zu gering, Rückstau) (so war es bei mir), ist der Vermieter dafür zuständig, sonst falls vorhanden, die eigene Versicherung. Ansonsten muss man leider alles selbst zahlen.


DerHans  13.10.2022, 13:09

Siphon nicht richtig angeschlossen, lässt eher auf eine Haftung schließen. Da fragt sich dann nur noch, WER diesen Fehler begangen hat. Außerdem muss bei diesem Ausmaß das Wasser stundenlang geflossen sein.

Die Küche und Waschmaschine hat wer aufgebaut und angeschlossen ?

Freunde hatten von selbst ihr Spülmaschine (Mieter) falsch angeschlossen mit einem falschen Wasserschlauch den sie "verlängert" haben .. der ist geplatzt .. ein ähnlicher Schaden rund 50.000€ hat es damals gekostet da musste alles raus incl. Untergeschoß .. Hat die Hausrat und Gebäudeversicherung zum Großteil bezahlt.

und die Wasseraustritte - drei verschiedene - hat er nicht bemerkt ....

hoffentlich hat er eine gute Haftpflichtversicherung

Hi

da hat dein Kumpel ja voll zugeschlagen. Wenn er Glück hat akzeptiert seine Hausratv. einen Leitungsschaden (z.B. Eckventil undicht). Wenn er das aber allerdings selbst alles angeklemmt hat muss er aufpassen das die Versicherung nicht grobe Fahrlässigkeit geltend macht. Das heißt sie Zahlt den Schaden, holt sich aber das Geld von ihm wieder. Also immer aufpassen was man von sich gibt. In der Regel hätte er aber seine Versicherung schon kontaktieren müssen oder wer zahlt das entkernen Trockengeräte usw. ?

Eigentlich kommt bei der Schadenshöhe ein Gutachter der Versicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wattdennnu2  12.10.2022, 22:06
das die Versicherung nicht grobe Fahrlässigkeit geltend macht. Das heißt sie Zahlt den Schaden, holt sich aber das Geld von ihm wieder.

Du solltest aufpassen, dass du kein Käse schreibst.

lutzd  13.10.2022, 07:27
@wattdennnu2

das ist kein käse. grobe Fahrlässigkeit ist erst seit 15 Jahren pflicht bei Gebäudeversicherungen. Alte Verträge haben den nicht. Das heißt auch nicht das sich Versicherungen das nicht wiederhohlen. Wenn das einer z. B. Mit Absicht macht wird er anschließend zur Kasse gebeten.

wattdennnu2  13.10.2022, 09:09
@lutzd
grobe Fahrlässigkeit ist erst seit 15 Jahren pflicht bei Gebäudeversicherungen.

Stimmt auch nicht. Beziehst du dich auf die VVG-Reform?

Das heißt sie Zahlt den Schaden, holt sich aber das Geld von ihm wieder.

Diese Regelung existiert in der Krafthaftpflichtversicherung. (§§ 5 und 6 Pflichtversicherungsgesetz)

Wenn das einer z. B. Mit Absicht macht...

Was macht er mit Absicht? Vorsatz?

lutzd  13.10.2022, 15:24
@wattdennnu2

sag mal wenn du dir da so sicher bist wieso habe ich dann von zwei verschiedenen Versicherungen grobe Fahrlässigkeit ohne Aufpreis bei den Gebäude Versicherungen mitversichert bekommen mit der Begründung geänderte Rechtliche Lage? Wahr also vorher ausgeschlossen. Seit wann machen Versicherer etwas umsonst das sie nicht müssen. ?

zu punkt die später wird zurückgefordert.
ich sagte wenn ihm das unterstellt wird. Ich sagte nicht er handelte so. Beispiel Wasserhahn aufdrehen und in Urlaub fahren oder Feuer legen. Wenn die Versicherung zahlt holt sie sich das in der Regel auch wieder. Oder verweigert direkt.
im Endeffekt kommt es immer darauf an wer den Schaden bewertet.

wattdennnu2  13.10.2022, 16:04
@lutzd
mit der Begründung geänderte Rechtliche Lage?

Bestimmt nicht die "rechtliche" Lage, sondern deren Versicherungsbedingungen wurden überarbeitet und "dem Markt" angepasst.

lutzd  13.10.2022, 16:07
@wattdennnu2

Wenn du das meinst bitte stand so im schreiben drin. Bei zwei Versicherungen.