Wie helfe ich jemandem der von seinem Ausbildungsbetrieb ausgebeutet wird?

4 Antworten

Es gibt dafür Ansprechpartner bei der IHK, dort kannst du das anzeigen.Zudem entscheidet die IHK über die Zulassung zur Prüfung & nicht der Betrieb.


Lass mich raten, hier geht's um eine Pflegeausbildung? Da muss ganz dringend mal die zuständige Fachaufsicht reinschauen. Bei der Pflege sind nicht die Handwerkskammern oder Industrie und Handelskammer zuständig. In NRW sind die Regierungbezirke zuständige.

Auf jeden Fall sollte dein Bekannter sämtliche Schichten mit Pausen und Überstunden aufschreiben, dann hat er was in der Hand

Für jede Ausbildung ist eine IHK zuständig und dort gibt es Ansprechpartner, mit denen man über die Verhältnisse sprechen kann.


TheGeneral 
Fragesteller
 23.05.2024, 10:49

Die Person möchte sich nicht an die IHK wenden weil die Angst gross ist sich was zu verspielen. Verlust von Ausbildungsplatz, mobbing, schlechte Schichtenplan sowie will man nicht Auffallen weil man allgemein eine soziale Phobie hat. Ich wüsste nicht wie ich jemand 1 Jahr vor abschluss animieren kann sich an die IHK zu wenden.

0
Kabeltante1266  23.05.2024, 10:52
@TheGeneral

Wenn du schon alles ausschließt, was helfen kann, was meinst du denn selber, was helfen könnte?????? Die Mitarbeiter haben täglich mit zig solchen Fällen zu tun. Sie überlegen dann gemeinsam mit dem Azubi, was man tun kann, wenn alles nachweislich belegbar ist. Sogar die Versetzung in einen anderen Betrieb bis zur Prüfung ist möglich. Aber gar nichts zu tun, aus falscher Scham, das nutzt deinem Bekannten mal so gar nichts.

0
xXAlpaChinoXx  23.05.2024, 11:01
@TheGeneral

Azubis sind so gut wie unkündbar & das Anzeigen von Verstößen darf weder zur Abmahnung noch zur Kündigung führen.Was ich auch früh in der Arbeitswelt gelernt habe, wenn man solche Dinge mit sich machen lässt & keinen Widerstand leistet, wird es immer so weitergehen.

1
Rheinflip  23.05.2024, 11:56

Nicht für die Pflege

0

Du kannst gar nichts machen. Der Opfer ist dafür verantwortlich, wie seine Lehre weitergeht und da kann der zuständigen Kammer dabei behilflich sein