Wie aufgeräumt muß mein Keller sein?

9 Antworten

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Wie durcheinander es in einem Keller aussieht,geht Deinem Vermieter nichts an.

Ein Sichtschutz,z.B aus Tapete darfst Du auch machen,muss ja nicht jeder wissen was in Deinem Keller ist.

Solange im Keller weder feuergefährliche Stoffe, Chemikalien oder Unrat liegen, hat die VM keinen Anspruch auf "Aufräumen".

Den Schrank einpacken und aufbewahren, Bei Auszug wieder einbauen. .

Wenn dir der Keller zur Nutzung überlassen wurde, geht es den Vermieter gar nichts an, was du im Keller hast (von brennbaren oder gesundheitsgefährlichen Stoffen oder Ungeziefer einmal abgesehen).

Wenn das aber gemeinschaftlich genutzter Keller oder der Keller des Vermieters ist, musst du deine Kartons natürlich entfernen.

Es kommt also darauf an, was für ein Kellerraum das ist und was im Mietvertrag steht.

Und Anschreien geht auch nicht. Da würde ich ihn auch einfach stehen lassen.

Gruß Ragnar

berli 
Fragesteller
 14.09.2011, 18:34

Der Keller gehört zur Wohnung und so steht es auch im Mietvertrag. In den Katons sind nur Gegenstände für den Haushalt.

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schelm1  14.09.2011, 18:37
@berli

Dann ist die Art und Weise der Lagerung ausshließlich Ihre Angelegenheit. Für Kellergelasse muß noch eine spezielle Ordnung erfunden werden. Z.Z. gibt es die rechtmäßig jedenfalls nicht!

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Ragnar12983  14.09.2011, 20:16
@berli

Dann geht das den Vermieter gar nichts an.

Mal abgesehen davon, dass es sich nicht lohnt, mit solchen Leuten zu diskutieren: Was meint er denn, was man in den Keller stellen darf, wenn nicht Kartons oder Gerümpel!?

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Lediglich die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Giftstoffen im Keller ist untersagt. Ansonsten bist du bekanntlich Besitzer der Wohnung und des Kellers und darfst beides ganz nach deinem Belieben nutzen. Den alten Spiegelschrank gib dem Vermieter zutück, was soll der in deiner Wohnung?

Der Vermieter kann doch nicht verlangen, daß Du die Kartons auspackst, wenn Du den Inhalt nicht unbedingt brauchst. Wenn die Kartons ordentlich dastehen, ob leer oder gefüllt, hat er kein Recht, eine Änderung zu verlangen, wenn also keine Gefahr davon ausgeht. Wie sollte das aber bei Deinen Kartons möglich sein, enthalten doch bestimmt nichts Brennbares oder Explosives. Wie Du Deine Wohnung einrichtest, geht ihn doch auch nichts an, ebenso ist es mit den Nebenräumen. Es ist nur wichtig, daß Ordnung herrscht.

Befinden sich die Kartons in Ihrem zugewiesenen Kellerverschlag, ist die Art der Lagerung Ihre Angelegenheit. Stapeln Sie die Kartons hingegen im allgemein zugänglichen Kellerbereich, so müssen diese unverzüglich auf Anordnung des Eigentümers/Vermieters aus diesem Bereich entfernt. werden, andernfalls riskieren Sie eine Abmahnung mit kurzer Fristsetzung unter gleichzeitiger Androhung der fristlosen Kündigung für den Fall, dass eine in der Abmahnung genannte Frist fruchtlos verstreicht.