Ob nun 16-jährige oder schwer kranke, uneinsichtige und renitente Rentner mit 71. Für diese und jene Menschen gibt es die Möglichkeit einen gesetzlichen Betreuer zu bekommen.
Wie ich weiß wird dies bei einem Betreuungsgericht (Amtsgericht) beantragt. Es wird dann ein gesetzlicher Betreuer zugewiesen. Oder man kann aber auch selbst Betreuer werden, beispielsweise als Ehefrau oder als Schwester.
Die Frage, die sich mir nun aufgedrängt hat: Kann es auch zwei gesetzliche Betreuer geben?
Was ist z.B. bei einem 71-jährigen, der eine gesetzliche Betreuung benötigt? Können da sowohl sein Sohn als auch die 20 Jahre jüngere Ehefrau die gesetzlichen Betreuer sein?