Betreuer kümmert sich um nichts, selbst Antrag auf Betreuung stellen, geht das?

4 Antworten

Der bestellte Betreuer hat auch nur das Rechtliche zu regeln. Das macht er auch.

Ein Betreuer ist KEIN Pfleger.

Dir könnte die Betreuungsvollmacht gegeben werden, aber das kann schwierig werden, da bereits einer bestellt wurde. Man muss davon ausgehen, dass dein Nachbar das selber nicht mehr machen kann.

Es hindert dich aber niemand, dich trotzdem um deinen Nachbarn zu kümmern. Die rechtliche Betreuung hat da ja nix damit zu tun.

Langsam! Um eine solche Bewertung überhaupt vornehmen zu können,musst Du die vom Gericht festgesetzten Betreuungspunkte kennen.

Ist beispielsweise Finanzen und Hilfe bei Behördengängen eingetragen,ist ein Besuch im Kalenderjahr vorgesehen und keinerlei Hilfe und Hilfsbedarf im täglichen Bereich vorgesehen.

Wenn es sich um einen hauptamtlichen Betreuer handelt,in der Regel ist das ein Rechtsanwalt o.ä.so rechnet dieser nach den Grundsätzen ab,die hierfür gelten.

Du kannst Deinen Nachbarn bitten,mit Dir zum Betreuungsgericht zu gehen.

Entweder wird die Betreuung aufzuheben sein,wenn diese mehr fürsorglich und vorsorglich eingerichtet wurde,oder eine krankheit vorlag,die sich gebessert hat.

Kommt das nicht in Frage,bzw.wird abgelehnt,kannst Du die ehrenamtliche Betreuung übernehmen.Wenn der Betreute und Du sich völlig einig darüber sind,muß! das Gericht dem entsprechen und den bisherigen Betreuer entpflichten.

Gründe sind nicht zu nennen,man darf diese aber nennen.Zu teuer,zu wenig effizient,zu wenig den Wünschen des Betreuten entsprechend ist absolut ausreichend.

Auch Dir steht ein Aufwandsentschädigung von rund 400 .- jährlich zu.Man darf auf diese aber verzichten,anders wie in der Politik,wo man diese annehmen muß.

Der Betreuer macht das wozu er vom Gericht bestellt wurde.

Ansonsten benötigt Dein Nachbar Hilfestellung, die nur eine Pflegekraft leisten kann, nicht aber ein Betreuer. Also Kontakt mit der Pflegeversicherung aufnehmen und die Situation und den Hilfebedarf schildern und bei Kostenübernahme könntest Du dann Pflegeleistungen erhalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Rutscherlebnis  20.11.2018, 08:52

Ist korrekt,aber wenn das so wäre ,hätte der bisherige Betreuer seine Pflichten verletzt.Ist es ein hauptamtlicher Betreuer,wäre diese Pflichtverletzung u.U.vom Gericht zu hinterfragen und auch zu sanktionieren.

dann beschwere dich beim amtgericht, dass der nachbar eben nicht ausreichend betreut wird.  wobei solche betreuer nicht nur eine person betreuen....