Widerruf des Förderungsvertrages der Johanniter?

4 Antworten

Unfassbar.

Hast du an die Werbefirma geschreiben oder an die Johanniter? Das sind nämlich meist 2 unterschiedliche Firmen!

Die Johanniter machen das selten selber.

War das an der Haustüre? Da hatte ich schon vor 30 Jahren schlechte Erfahrung mit!

Per EINSCHREIBEN an die Johanniter. Nicht mit Email!

Alternativ an die Werberfirma, mit Kopie an die Johanniter.

Der Text in dem Vertrag ist übrigens keine Widerrufsbelehrung! Das ist nurderHinweis, dassdu den Vertrag beendne kannst. Das sind 2 VERSCHIEDENE Sachen!

Im Vertrag muss ausdrücklich ein WIDERRUF (Nicht Rücktritt!) genannt sein, üblicherweise 2 Wochen.

Wurde das nicht, läuft die Frist dauerhaft!

Guck auf den Zettel, den du unterschrieben hast, oda da die Joanniter Adresse steht, sonst such dir die entsprechende Adresse aus dem Inet.

(Auf korrekten Regionalverband achten! Also Bundesland. Da du das nicht nennst, kann ich dir den Gefallen nicht tun)

craynston 
Fragesteller
 03.10.2019, 21:00

Die Mailadresse lautet "mitglieder.nrw@johanniter.de" . Oben rechts im Vertrag ist eine Adresse wie folgt genannt: Postfach (Nummer) und Ort Dortmund samt PLZ (komischerweise keine Straßennummer).

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craynston 
Fragesteller
 04.10.2019, 19:20
@BalZakBarsoom

Habe jetzt vorsichtshalber jeweils einen Brief an die Hauptstelle nach Berlin, an die im Vertrag genannte Adresse nach Dortmund und die von dir genannte Landesgeschäftsstelle nach Köln geschickt. Reicht das deiner Meinung nach?

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Johanniter Fördervertrag an der Haustüre, auf der Straße oder im Geschäft durch Marktstand?

Hast du von der mutmaßlichen Drückerkolonne Kopien erhalten? Dort müsste eine Vertragsnummer stehen.

Das Problem scheint zu sein, dass dein Vertrag über den Drückerchef an eine Werbeagentur verkauft wird und von dort den Johannitern abgegeben wird. Das kann auch mal Wochen dauern. Übrigens, wenn du kein Widerspruchsbelehrung erhalten hast, gilt das zweiwöchige Rücktrittsrecht auch erst nach Eingang des Vertrages, der dann diese Bedingungen gesetzeskonform mitteilt. Ansonsten kann die Widerspruchsfrist des Fernabsatzgesetztes sogar bis zu einem Jahr betragen.

Hast du keine Kopien erhalten, schlecht. Dann warte bis etwas eingeht und widerspreche. Prüfe dein Konto und buche zurück, dann kommt auf jeden Fall etwas, falls du deine Kontodaten angegeben hattest. (letzte Möglichkeit)

Da ich die konkreten Folgen deiner Geschichte aufgrund deiner unvollständigen Schilderung nicht sagen kann, schlage ich folgende Möglichkeiten vor:

-Geh zur Verbraucherzentrale, das Thekengespräch ist kostenlos, nimm deine Unterlagen mit und Frage um Rat. Die haben sicherlich entsprechende Infos.

-Wer ist dein tatsächlicher Vertragspartner? wenn du ein Mail schreibst um zu widersprechen, setzte eine Bestätigungsfrist für den Empfang. Sonst kannst du später kaum nachweisen, dass sie es erhalten haben. Mails sollten nur verwendet werden, wenn du per AGB oder persönlich daraufhingewiesen wurdest, dass dies in Ordnung geht. Aber immer auf die Rückfrist hinweisen. Ansonsten schriftlich an die Zentrale mit einem Einschreibeeinwurf. Sorry, aber du musst dich "bewegen" und etwas machen. Am Rechner sitzen nützt allein nichts.

Du hast deinen Namen u Anschrift vergessen. Wie sollen die denn eine Email, ohne deine Daten, zuordnen können?

Deinen Namen kann es ja öfters geben. Also wäre es geschickt, du schreibst es noch mal an sie, mit deinen Kontakdaten.

Bestätigungen über diesen Eingang, kommen ja auch oft per Post

Sie können diese Fördermitgliedschaft jederzeit schriftlich ...

Schriftform (weil so auch abgeschlossen), also nicht per E-Mail.