Wichtig :'s brauche Mitgliedsbescheinigung von Krankenkasse / Ausbildungsanfang / Krankenkassenwechsel (s. D.)?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du noch familienversichert bist musst du nicht kündigen und keine Kündigungsfristen einhalten. Du kannst einfach zu einer gesetzlichen Kasse deiner Wahl gehen und eine Mitgliedschaft beantragen. 

Von der neuen Kasse bekommst du dann auch eine Mitgliedschaftsbescheinigung für deinen Arbeitgeber. Die neue Kasse informier dann auch deine bisherige Kasse, so dass die familienversicherung beendet wird (über ein maschinelles Familienversicherungsmeldeverfahren).

An die Wahl deiner Kasse ab Ausbildungsbeginn bist du 18 Monate gebunden.

TheTrueSherlock 
Fragesteller
 24.07.2017, 23:27

Das sind jetzt schon wieder neue Infos qq

Woher weißt du das? Dachte ich muss schon kündigen.. mhm.. wieder was neues googeln, tu schon seit 1,5 Stunden nur Sachen googeln ._.

Ja, danke, darüber habe ich wenigstens schon was gelesen ^^

TheTrueSherlock 
Fragesteller
 24.07.2017, 23:35
@TheTrueSherlock

https://www.dak.de/dak/mitglied-werden/krankenversicherung-bei-ausbildungsbeginn-1653078.html Hm, da steht echt dass man nicht kündigen muss.. finde ich aber nur auf der Seite.
Beim Vordruck für die Beitrittserklärung der neuen KK steht oben "Ich möchte Mitglied werden ab" - was schreibt man da aber hin, wenn man keine Kündigungsfrist hat? Der 01. des kommenden Monats - also bei mir 01.08 (oder einfach den Ausbildungsbeginn halt) oder was?

MiaMaraLara  24.07.2017, 23:36
@TheTrueSherlock

Ich weiß das aus dem SGB (Sozialgesetzbuch).

Das ist nicht so kompliziert wie es dir vor kommt. Du hast dich wohl ein bisschen zu viel eingelesen und viel durcheinander gebracht. 

Deine Familienversicherung wird sowieso mit Ausbildungsbeginn enden, da du zu dem Zeitpunkt nicht mehr die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllst.

Nur Mitgliedschaften muss man kündigen. Eine Familienversicherung ist aber keine Mitgliedschaft.

Ab Ausbildungsbeginn bist du Versicherungspflichtig und musst als Mitglied versichert werden. Zu dem Zeitpunkt kannst du eine neue Kasse wählen wenn du das willst.

Wenn du erstmal Mitglied bist und nochmal die Kasse wechseln willst musst du eine 2 Monatige Kündigungsfrist einhalten, frühstens aber nach 18 Monaten.

Vielleicht sind jetzt ein paar Sachen allgemein erklärt, bei denen du dich ein wenig falsch eingelesen hast.

MiaMaraLara  24.07.2017, 23:37
@MiaMaraLara

Du schreibst als Beginndatum den Beginn deines Ausbildung hin und als Vorkasse den Namen deiner Bisherigen Kasse und Familienversichert

TheTrueSherlock 
Fragesteller
 24.07.2017, 23:39
@MiaMaraLara

Achso :) Jetzt bin ich gleich so viel beruhigter ^^

Falsch eingelesen nicht direkt, aber hatte allgemein gegoogelt wie man die Krankenkasse wechselt und deshalb bin ich auf den Trip mit Kündigung gekommen. Das alles sagt einem ja auch keiner, grr.

MiaMaraLara  24.07.2017, 23:41
@TheTrueSherlock

Du kannst auch einfach morgen bei der Kasse deiner Wahl anrufen und dir das alles persönlich erklären lassen. Da bekommst du direkte Infos und bekommst gleich einen ersten Eindruck von der Kasse.

Auch wenn hier jetzt alles bereits gesagt wurde.

TheTrueSherlock 
Fragesteller
 24.07.2017, 23:43
@MiaMaraLara

Danke ja :)

siola55  25.07.2017, 11:52
@TheTrueSherlock

Du mußt nicht was kündigen, wo du gar kein Mitglied bist ;-)
Du bist doch bisher kostenlos über deine Eltern in der Familien(kranken)versicherung nur mitversichert, also kein eigenes Mitglied!

Die kostenlose Familien(kranken)mitversicherung erlischt dann eben mit Ausbildungsbeginn...

siola55  25.07.2017, 13:46
@TheTrueSherlock

Beim Vordruck für die Beitrittserklärung der neuen KK steht oben "Ich
möchte Mitglied werden ab" - was schreibt man da aber hin, wenn man keine Kündigungsfrist hat? 

Du bist nur noch bis zum 31.07.2017 kostenlos dei den Eltern familien(kranken)versichert, da du ab Ausbildungsbeginn

selbst Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse werden mußt -

ergo ist Beginn zum 1.8.2017, da in D eine Krankenversicherungs-pflicht besteht!

Meine Güte, die machen es aber komplizierter, als es sein muss!

Du hast doch sicherlich im Einstellungsgespräch auch gesagt, welcher Krankenkasse du angehörst. Du hast ja die Wahl, ob du bei dieser bleiben möchtest, oder wechseln willst.

Das Einfachste ist, zu bleiben. Dann erfolgt die Meldung durch den Arbeitgeber, du bekommst eine neue Krankenkarte, der AG die Mitgliedsbescheinigung, quasi als Kontrolle der Anmeldung und alles ist bestens.

Willst du wechseln, bist du natürlich in der Pflicht, ein wie auch immer geartetes Dokument beizubringen, aus dem hervorgeht wo du versichert bist. Die Krankenversicherungskarte reicht dazu vollkommen aus.

Unter Angabe deiner SV-Nummer wird man dich immer und überall zuordnen können.

TheTrueSherlock 
Fragesteller
 24.07.2017, 23:18

Die? Wer?

Ja, habe ich. Naja, noch bin ich bei AOKBayern - was nicht sonderlich schlau wäre dort zu bleiben, weil ich nicht in Bayern wohne. Dementsprechend muss ich schon wechseln.

Hm.. also ich will wechseln:
Ergo ich muss bei der jetzigen kündigen. Wie gesagt hat man dann zwei Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Also kann ich nicht sofort bei  einer anderen anfangen und habe dann zum 01.08 die Bescheinigung.. hm ...

Du sagst, dass mein Zettel mit der Sozialversicherungsnummer reicht? @johnnymcmuff hat gerade gemeint, es würde nicht reichen. Ach Mann ._. was jetzt?

michi57319  24.07.2017, 23:20
@TheTrueSherlock

Die SV-Nummer macht dich bei einer Krankenkasse zuordnenbar.

Wenn du jetzt wechselst, meldet dich dein AG zum Ausbildungsbeginn noch bei der AOK Bayern an, du bringst dann die Mitgliedsbescheinigung deiner neuen KK mit, sobald sie dir vorliegt und der AG meldet dich um. Fertig.

TheTrueSherlock 
Fragesteller
 24.07.2017, 23:25
@michi57319

Mhm, okay.
Würde aber heißen, dass die das erst viel später kriegen.. also eigentlich erst im Oktober (weil jetzt kündigen - Kündigung Ende September durch - Mitglied bei neuer KK erst im Oktober).. joa.

Oder ich kündige jetzt dann mal, bringe beim Ausbildungsstart einfach den beschriebenen Zettel mit und frage, ob das ausreicht und erkläre meine Dummheit ._.

Klingt nach einem Plan?

Danke :)

michi57319  24.07.2017, 23:30
@TheTrueSherlock

Eine Ummeldung kann sowieso erst erfolgen, wenn du die Bescheinigung der neuen KK vorlegst. Da steht dann auch das Datum drin, ab dem du dort versichert bist. So geht der Plan ^^

TheTrueSherlock 
Fragesteller
 24.07.2017, 23:37
@michi57319

Joa, aber wollte um die Zeit zu überbrücken von der jetzigen KK etwas vorlegen, um zu zeigen "noch bin ich da!".
Lese hier aber gerade, dass ich die jetzige gar nicht kündigen muss.

michi57319  24.07.2017, 23:41
@TheTrueSherlock

Natürlich musst du das nicht, aber das Vergleichen der Kassenleistungen würde einen Wechsel durchaus sinnvoll machen. Die allermeisten Kassen arbeiten bundesweit, egal, wo der Wohnort liegt.

siola55  25.07.2017, 11:46
@TheTrueSherlock

Du mußt doch gar nicht künden - du bist doch bisher gar kein Mitglied bei denen, sondern nur über die Eltern kostenlos mitversichert, aber kein eigenes Mitglied bei den bisher.

Ausserdem kannst du bei Ausbildungsbeginn deine Krankenkasse frei wählen...;-)

Die Familienmitversicherung erlischt dann mit Ausbildungsbeginn!

Hi lieber TheTrueSherlock,

nur keine Torschlußpanik ;-)
Du willst etwas kündigen, wo du doch bisher gar kein zahlendes Mitglied bist!?
Du bist doch bisher nur kostenlos bei deinen Eltern mitversichert, jedoch kein eigenes Mitglied der bisherigen KK.
Ergo kannst und mußt du auch nichts kündigen!!!

Die Wahl deiner zukünftigen Krankenkasse:

Schon vor Ausbildungsbeginn sollte man sich für eine Krankenkasse entschieden haben, spätestens jedoch innerhalb der ersten 14 Tage der Lehrzeit.
Lässt man diese Frist verstreichen, wird man vom Arbeitgeber
automatisch in der Krankenkasse versichert, in welcher bisher die
Familienversicherung über die Eltern bestand. Dies ist aber nicht immer
die beste Wahl.

Nachzulesen in dem Link hier: http://www.krankenkasseninfo.de/personengruppen/azubis/

Gruß siola55

siola55  25.07.2017, 11:41

Bin total durch den Wind, genervt und gestresst.. mir setzt der Ausbildungsbeginn enorm zu und dann muss ich kurz vorher noch so einen Kram regeln, obwohl ich ewig Zeit dafür gehabt hätte -.-

Völlig unnötig, dein Stress so kurz vor dem Ausbildungsbeginn...

Was mache ich jetzt?

Du rufst einfach bei deiner Wunsch-Krankenversicherung an und teilst denen mit, dass du gerne zum Ausbildungsbeginn 1.8.2017 bei denen gesetzlich krankenversichert sein willst ;-)

Ich hatte im November letzten Jahres einen Nachweis über meine Sozialversicherungsnummer beantragt - reicht das als
Mitgliedsbescheinigung?

Zusätzlich solltest du dann noch denen mitteilen, dass du bereits im Besitz einer Sozialversicherungsnummer, auch Rentenversich.nummer genannt, seit letzten Jahres bist!

Das wars schon ;-)

MfG siola55

TheTrueSherlock 
Fragesteller
 25.07.2017, 12:41

Das wurde mir jetzt auch gesagt ja ^^ danke Stresa hat damit nichts zu tun. Ich habe psychische Probleme, die mir zusetzen (bin in Behandlung). Oh okay :) gut :)

TheTrueSherlock 
Fragesteller
 25.07.2017, 12:42

Stress*

johnnymcmuff  25.07.2017, 17:22

Du brauchst keine Kündigung über den kostenlosen Familien(kranken)versicherungsschutz!

Habe ich anders anders gelesen:

http://www.versicherungsmagazin.net/fragen/wie-erfolgt-ein-krankenkassenwechsel-wenn-man-familienversichert-ist

siola55  25.07.2017, 20:02
@johnnymcmuff

Wie sieht das aber nach der Ausbildung aus wenn man sich nun selbst versichern muss und plant die Krankenkasse zu wechseln?

Hallo, es ist schon ein Unterschied wenn man einen Krankenkassen-wechsel vorhat bereits als Mitglied - oder ob man die Berufstätigkeit beginnt und deshalb freie Krankenkassenwahl hat ;-)

Einfach zu einer Zweigstelle der gewünschten Krankenkasse hingehen. Dir wird sofort die Mitgliedsbescheingung ausgestellt.

TheTrueSherlock 
Fragesteller
 24.07.2017, 23:12

Verstehe ich jetzt nicht?
Ich will ja wechseln, habe das aber noch nicht gemacht.

Ich kann ja nicht zur neuen gewünschten Krankenkasse gehen, wenn ich dort noch gar nicht bin?

Schreibe ich jetzt also die jetzige an und frage danach und schicke etwas später die Kündigung hinterher? xD

Gehen geht sowieso nicht, weil meine jetzige wie gesagt in einem anderen Bundesland ist.

siola55  25.07.2017, 11:59
@TheTrueSherlock

Du benötigst doch keine Kündigung, da du bisher gar kein eigenes Mitglied bei denen bist. Du bist doch bisher nur kostenlos über deine Eltern mitversichert!?

Ausserdem kannst du bei Ausbildungsbeginn deine Krankenkasse doch selbst auswählen - also Tel.Nr. von deiner Wunsch-Krankenkasse raussuchen und denen mitteilen, dass du gerne zum Ausb.beginn 1.8.2017 bei denen Mitglied werden willst!

TheTrueSherlock 
Fragesteller
 25.07.2017, 19:11
@siola55

Ich schrieb den Kommentar, als ich das noch nicht wusste. Dann wurde ich ja darüber aufgeklärt. Nun weiß ich, dass keine Kündigung notwendig ist :) Danke dir.

johnnymcmuff  25.07.2017, 21:02
@TheTrueSherlock

Da wäre ich mir nicht so sicher siehe mein Link zu siolas Antwort.

Frage bei der Krankenkasse nach zu der Du wechseln möchtest; die werden es genau wissen.

Schreibe ich jetzt also die jetzige an und frage danach und schicke etwas später die Kündigung hinterher?

Hier mal was zu Krankenkassenwechsel:

http://www.krankenkasseninfo.de/personengruppen/azubis/

Ich hatte im November letzten Jahres einen Nachweis über meine Sozialversicherungsnummer beantragt - reicht das als Mitgliedsbescheinigung? Ist das das selbe?

Nein das reicht nicht, Du brauchst eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.

TheTrueSherlock 
Fragesteller
 24.07.2017, 23:14

Danke erstmal, werde ich mir anschauen.

Alles klar. Aber schreibe ich nun die jetzige an und reiche kurz darauf die Kündigung ein? Oder schreibe gleich den Sachverhalt, dass ich Bescheinigung brauch, aber selbstversichert sein muss und woanders dann anfang, aber noch die Bescheinigung von der Kasse brauch? Oder wie mach ich das jetzt?

johnnymcmuff  24.07.2017, 23:48
@TheTrueSherlock

Du rufst bei der Krankenkasse wo Du Mitglied werden willst an oder gehst vorbei und die können das in die Wege leiten  bzw. werden die Dir sagen was man machen muss.

siola55  25.07.2017, 11:54
@TheTrueSherlock

Du brauchst keine Kündigung über den kostenlosen Familien(kranken)versicherungsschutz!