Reicht eine Kopie der Krankenkassenkarte als Nachweis der Mitgliedschaft?
Hallo, reicht eine Kopie der Krankenkassenkarte als Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse?
6 Antworten
Wenn es um eine Behörde geht, nein.
Wenn es um einen Arztbesuch geht, nein.
In anderen Kontexten musst du den Empfänger fragen.
Daraus geht ja nicht hervor, ob du nicht mittlerweile Beitragsschulden bei deiner Krankenkasse hast.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung kann es deinem Arbeitgeber egal sein, wo du krankenversichert bist.
Vorab ja.
Wenn du eine Bescheinigung für die Uni brauchst, will die diese trotzdem haben.
Kommt darauf an, für was du eine Bescheinigung benötigst.
für eine geringfügige Beschäftigung als Nachweis der Mitgliedschaft
Dies interessiert deinen AG nicht, da du deine Krankenkassenbeiträge selbst als freiwilliges Mitglied zahlen musst.
Nein. Da muss ne Bestätigung der KK her.
Spielt es bei einer geringfügigen Beschäftigung eine Rolle?😅 sofern ich weiß, möchte der Arbeitgeber nur wissen bei welcher Krankenkasse ich versichert bin.