WG Mitbewohner zieht aus, was muss weiter bis zum Auszug gezahlt werden?

12 Antworten

Wenn ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen - oder gar nicht.

Wenn alle Parteien (Du, Mitbewohnerin, Vermieter) einverstanden sind, kann man sich auch auf einen Aufhebungsvertrag oder eine Vertragsänderung einigen.

Bis der Mietvertrag endet, muss man Kaltmiete zzgl. Nebenkosten zahlen - völlig egal, ob man die gemieteten Räume nutzt oder nicht.

Was hat sie denn vor, wie die Sache weiterlaufen will? Möchte sie bis zum Sankt Nimmerleinstag als Mietpartei in diesem Vertrag stehen, mit allen finanziellen Risiken, die eine solche BGB-Gesellschaft mit sich bringt?

Ne saubere Sache wäre eine Einigung mit dem Vermieter: Der jetzige MV wird (ggf. fristgerecht) gekündigt und Du schließt einen neuen MV mit dem Vermieter ab.

Bis zum Ende des aktuellen Mietvertrags zahlt auch Deine frühere Mitbewohnerin die Fixkosten mit. Danach ist sie komplett raus.

Wurde ein Aufhebungsvertrag gemacht oder gemeinsam gekündigt?

Bitte mal beantworten.

Das ist wichtig für den ausziehenden Mieter aber auch für Dich.

In einer WG teilt man sich üblicherweise die Nebenkosten gleichmäßig auf, auch wenn man nicht da ist. Ansonsten müsste man genau überprüfen, wer wie viel Strom/Wasser/etc. verbraucht hat.

Gerecht wäre folgender Ansatz: Sie muss weiterhin die Warmmiete zahlen, kann sich aber das anrechnen lassen, was ihr euch durch ihren Auszug nachweislich erspart. Diese Ersparnis wird aber nicht groß sein und ist schwierig nachzuweisen.


Was sie aber in jedem Fall weiterzahlen muss: Nebenkosten (Internet, Hausmeister, etc.), Strom für gemeinsam genutzte Gegenstände (z.B. Kühlschrank) und andere Posten, die - unabhängig davon, wie viele Mitbewohner da sind - zwingend anfallen.

Also wir haben den Mietvertrag zusammen kündigen müssen da sie sonst nicht ausziehen konnte und ich hab auch schon den Vermieter direkt gesagt das ich wohnen bleibe und somit einen neuen mietvertrag bekomme