Werkstattbindung missachtet, was passiert jetzt?
Guten Tag,
mir ist leider ein schlimmer Fehler passiert. Einen Steinschlag habe ich bei meiner Stammwerkstatt reparieren lassen, die Scheibe musste ausgetauscht werden, 1500€, aber kein Problem, bin ja Teilkasko versichert… Nun ja, gerade habe ich gesehen, dass da eine Werkstattbindung in meinem Vertrag ist, und die beauftragte Werkstatt kein Partner meiner Versicherung ist.
Ist natürlich zu 100% mein Fehler, wer nicht lesen kann… Nun würde ich aber gerne wissen, was jetzt passiert?
Ich habe bei der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben und die Selbstbeteiligung gezahlt (da hatte ich das im Vertrag noch nicht gesehen!). Die Versicherung wird nur 80% übernehmen.
- Zahlt die Versicherung die 80% an die Werkstatt, und die Werkstatt ruft an, und holt sich die 20% bei mir?
- Zahlt die Versicherung nichts an die Werkstatt, und ich muss zu 100% in Vorkasse gehen, und mir die 80% von der Versicherung holen?
- Oder zahlt die Versicherung 100% an die Werkstatt und holt sich die 20% dann von mir zurück?
Über Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen! Und auch, wie lange das in etwa dauern wird :))
3 Antworten
Ein Verstoß gegen die Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung kann zu Konsequenzen führen, wie:
- Der Versicherer bezahlt nur einen Teil der Reparaturkosten
- Die Selbstbeteiligung der Kfz-Versicherung erhöht sich
- Der Versicherer verlangt eine Vertragsstrafe
- Der Versicherer lehnt die Schadenregulierung vollständig ab
Die Werkstattbindung ist eine Vereinbarung zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsunternehmen. Sie verpflichtet den Versicherten, das Auto immer in der ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen.
Folgen bei Verstoß gegen Werkstattbindung:
- Der Versicherer ersetzt nur den Teil der Kosten, für den er in der Partnerwerkstatt aufgekommen wäre
- Der Versicherer kann den Werkstattbindungsrabatt der vergangenen Jahre zurückfordern
- Der Verstoß gegen die Werkstattbindung kann als Vertragsverletzung angesehen werden
In den Bedingungen steht aber ganz was anderes: in der Regel wird die Leistung um max. 20% gekürzt ;-))
Wer sein Auto bei einer anderen als den vorgesehenen Partnerwerkstätten reparieren lässt, muss mit Konsequenzen rechnen: Die Palette reicht hier vom Anstieg der Selbstbeteiligung bis zur Vertragsstrafe.
Mindestens aber müssen Sie damit rechnen, einen Teil der Reparaturkosten selbst zu tragen. Die Höhe orientiert sich dabei an den Preisen einer Reparatur der Versicherungspartner. Da diese in der Regel niedriger sind, müssen Sie die entsprechende Differenz auf Ihre Kappe nehmen. Je nach vertraglicher Regelung müssen Sie sogar die gesamten Kosten tragen, wenn Sie die Werkstattbindung umgehen.
Punkt 1 dürfte zutreffen, steht aber in deinen Bedingungen! Bei welcher Gesellschaft bist du denn versichert?
Ist der Baustein „Werkstatt Bonus“, da sehe ich nur, dass sie eben nur 80% übernehmen…
Ja, das ist mir klar. Ich frage mich ja nur, wie die Abwicklung läuft
Hast doch eine Abtretung an die Werkstatt unterschrieben!? Da der Versicherer keine 100% leistet, wird die Werkstatt wohl oder übel die restlichen 20% von dir verlangen...
...einfach mal die Werkstatt fragen ;-)
Rede mit deiner Versicheurng!
Ich denke das schlimmste was dir widerfahren könnte wäre dass man die Regulirung des Schadens ablehnt.
Ich meine klar, 1500 € sind kein Pappenstiel. aber das ließe sich irgendwie noch stemmen.
Ich gehe aber eher davon aus, dass man dir sagen wird, dass man mit den Partnerwerkstätten Preise ausgehandelt hat, und gegen Vorlage der Rechnung als Nachweis über die Reperatur die Versicherung dann den Betrag erstattet, den sie auch der Partnerwerkstatt für die Arbeit gegeben hätte.
Ich rechne an der Stelle wenn überhaupt mit einer differenz von maximal 200 € viellejcht wenn es extrem viel ist 300 €
Komplett ablehnen, kann der Versicherer die Regulierung nicht. Der Schaden ist ja eindeutig eingeterten. Die Obliegenheitsverletzung führt dann zur Nachberechnung des regulären Tarifbeitrages.
Diese weltfremden Bedingungen mußt du mir aber mal nennen...