Werden mir bei einem Pflichtpraktikum Steuern abgezogen?

2 Antworten

Pflichtpraktikum machen für mein Studium wo ich um die 2.1k verdienen werde. 

Bei dem Betrag fällt neben Sozialabgaben auf jeden Fall auch Lohnsteuer an (fällt schon ab einem Brutto von 1.358€ an).

Ich hab gehort dass man unter den Freibetrag im Jahr keine Abgaben/Steuern zahlen muss.

Das ist der Grundfreibetrag aus der Einkommensteuer. Der bezieht sich aber nicht auf das Brutto/Netto, sondern auf dein zu versteuerndes Einkommen (wenn du eine Steuererklärung abgibst).

Ich hatte aber seit Januar dieses Jahres bis Juli nun ein Minijob

Das ist jetzt völlig losgelöst vom Praktikum. Aber auch hier fällt Lohnsteuer an.

Da hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht, in welcher Form er die Lohnsteuer dafür abführt:

  • Entweder pauschal mit 2% (Das kann er auch auf dich umlegen) oder
  • individuell über die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse).

Also kurz gesagt: Ja, es fallen Steuern an.

Du kannst dir aber zu viel gezahlte Lohnsteuer über eine Steuererklärung erstatten lassen (PS: Der Minijob gehört dabei, sofern pauschal besteuert, aber nicht in die Steuererklärung!).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Bei dem Einkommen sind Steuern zu zahlen. Ab 1350 Euro ungefähr.

Der Minijob, falls pauschal abgerechnet zählt beim Jahreseinkommen nicht mit.

Am Jahresende kannst du dann eine Steuererklärung abgeben, dann bekommst du die Steuern zurück. Die Sozialabgaben nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung