Muss ich als student steuern auf Kryptowährungsgewinne zahlen wenn ich unter dem Grundfreibetrag bleibe?

2 Antworten

Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährung fallen unter die sonstigen Einkünfte gem. § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EStG. Beträgt der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 1 Jahr, sind die Gewinne sogar steuerfrei.

Sollte die Veräußerung innerhalb eines Jahres erfolgen, dann ist der Gewinn in der Einkommensteuererklärung anzugeben, da grundsätzlich eine Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz erfolgt. Der Minijob unterliegt ja grundsätzlich nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG, d.h. er fällt unter keine Einkunftsart. Sollten zu den 3.000 Euro Gewinn keine zusätzlichen Einkünfte anfallen, wäre die Steuer aufgrund des Grundfreibetrags 0 Euro. Es besteht lediglich die Erklärungspflicht in der Einkommensteuererklärung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Möglicherweise gibt es hier Experten, die dies wissen.

Was sich bei mir in den letzten jahren und Jahrzehnten bewährt hat, war, bei den entsprechenden Ämtern und Behörden nachzufragen, egal worum es ging.

Die nehmen einem in aller Regel nichts ab, was man nicht früher oder später bei bekanntwerden ohnehin zahlen muss, möglicherweise dann noch mit Säumniszuschlag, Verzugszinsen und ggf. Mahngebühren..o.ä.

In deinem Fall könnte ein Anruf beim Finanzamt ausreichen.