Werde ich gekündigt oder bekomme ich eine Abmahnung?

7 Antworten

Ich denke eine Abmahnung solltest du auf jeden Fall in Betracht ziehen.

Du kannst halt nicht wann immer du willst fehlen oder früher nach Hause gehen. Du musst halt mit denen reden und sich Lage erklären, wobei ich dann eher auf eine Kündigung tippen würde.

Keiner kann eine Kraft gebrauchen, die andauernt fehlt oder früher geht. Depressionen hin oder her, hab ich auch und nicht die leichte Form, aber dennoch ist es dein Job. Ich kann auch nicht einfach gehen, wenn es nur mal ein bisschen nicht gut geht, sonst würden die Kunden kein Fleisch bekommen ( so in etwa ). In der Pflege ist eh so großer Mangel an Personal und die, die es machen, haben keine Lust oder sind scheiße zu den Menschen oder bleiben halt immer mal einfach Zuhause.

Nein, du wirst vermutlich nicht direkt gekündigt, vllt eine Abmahnung, das wäre möglich. Aber vornehmlich geht es sicher darum, dass man verstehen möchte, was mit dir los ist und um zu klären, ob diese Ausbildung das richtige für dich ist. Du bist ja jetzt gerade mal 8 Wochen dabei und schon 3x krank + Stunden ausfallen lassen - dazu ohne AU geht halt einfach nicht! Wie stellst du dir das vor für die nächsten Jahre deiner Ausbildung... oder auch danach?

Zumal musst du doch gar nicht selbst zum Arzt für eine AU - wenn du eine Diagnose hast, reicht bei sowas idR ein Anruf beim Hausarzt oder deinem Psychater und du bekommst ein Attest. Auch für Therapiezeiten bekommt man einen Nachweis, den man dann weiter gibt. Wenigstens das muss einfach drin sein, sonst bist du leider nicht ausbildungsfähig.

Suche auf jeden Fall das Gespräch und erkläre das. Du kannst halt nicht einfach fehlen, wenn das in deinem Arbeitsvertrag nur mit Krankschreibung geht. In der Schule unentschuldigt zu fehlen ist halt auch nicht gut.

Um dich zu entlassen braucht dein AG keinen Grund. Das kann er in der Probezeit einfach ohne Angabe von Gründen machen. Ich glaube persönlich nicht, dass du in der Probezeit abgemahnt wirst; die Probezeit ist halt "zur Probe" (daher der Name), und wenn der AG da den Eindruck bekommt, dass das nicht funktioniert, wird er nicht lange fackeln.

Wenn viel Wohlwollen vorhanden, wird man dich evtl. fragen, ob du den fuer dich richtigen Beruf gewaehlt hast, und mit noch mehr Wohlwollen dich bitten, eine AU rechtzeitig einzureichen und Therapiestunden nicht waehrend der Arbeitszeit zu vereinbaren. Du bist schliesslich nicht als behindert mit Sonderstatus eingestellt.

Hoffe fuer dich, dass du im schlimmsten Fall "nur" eine Abmahnung erhaelst, da fuer die Ueberreichung einer Kuendigung kein Treffen mit all den genannten Personen noetig ist. Viel Glueck.

Du kannst als Auszubildende in der Probezeit jedertzeit fristlos gekündigt werden.

https://www.buzer.de/22_Pflegeberufegesetz-PflBG.htm

(1) Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(Habe 3 Tage insgesamt gefehlt + öfters mal sie letzten beiden stunden ausfallen lassen, weil ich keine kraft zur konzentrieren oder eine Stunde Therapie hatte)

und ich schätze mal, dass das für eine Kündigung genügt, denn Du bist erkennbar derzeit nicht in der Verfassung eine Ausbildung durchzuhalten.