Was tun wenn Bahnen ausfallen und ich nicht zu meinem Job als (Azubi) kann?
Hallo allerseits,
leider schneit es stark in der ganzen Gegend, weswegen auch ein Notfallalarm auf allen Handy gestern ausghelöst wurde. Ich als Azubi wohne weiter weg von meinem Arbeitsplatz (knapp 1h mit der Bahn). Es fährt auch keine Bahn mehr zu meiner Ausbildungsstelle. Busse etc. fahren sowieso nicht in die Gegend. Jetzt habe ich das Problem, dass ich kein Auto habe, keine Mitfahrgelegenheit oder sonstiges. Ein Taxi würde mich 1/8 von meinem Ausbildungsgehalt kosten. Muss ich trotzdem dahin oder wie verfährt man da? Ist das ein Kündigungs- oder Abmahnungsgrund? Wird mein Azubi Gehalt trz vollständig bezahlt?
3 Antworten
Die Wettersituation ist bekannt und das nicht erst seit 20 Minuten. Heißt du hättest eigentlich gestern schon mit deinem Chef sprechen können. Er wird sicherlich Verständnis haben und dir den Tag (bezahlten/unbezahlten) Urlaub ermöglichen.
Aber kurz vorher, sodass man es gar nicht mehr pünktlich schaffen kann, dass kommt nie gut an. Sofern es kein aktueller Notfall ist, aber das Wetter war seit Tagen bekannt.
Das Problem hierbei ist, dass gestern die Warnmeldung rausging und er meine Mitazubine 1h vorher gehen lassen hat, da er weiß dass es in ihrer Gegend schlimm ist mit dem Eis. Ich rief ihn an und sagte, dass ich befürchte nicht nach Hause zu kommen bzw. erst serh spöt wegen den ausfällen und er es nicht einsah.
Abmahnen darf man dich dafür nicht, dementsprechend auch nicht kündigen. Wenn du nachweisen kannst, dass sämtliche Bahnen, die dich an deinen Arbeitsort bringen würden, ausfallen, droht dir in der Hinsicht nichts. Man kann aufgrund der hohen Kosten und deinem vermutlich relativ geringen Azubigehalt auch nicht von dir verlangen, ein Taxi zu nehmen. Natürlich musst du dich rechtzeitig telefonisch beim Betrieb melden und ggf. einen Nachweis für die Ausfälle abliefern. Da du dann aber nicht wegen Krankheit ausfällst, muss dich dein Arbeitgeber vermutlich für die Fehltage nicht bezahlen.
Proaktiv Urlaub einreichen. Grundsätzlich bist du trotzdem verpflichtet dort aufzuschlagen und wenn du einfach so nicht erscheinst wäre es mit der Wetterlage zumindest ein Abmahnungsgrund
Aber bevor du Panik schiebst würde ich erst einmal mit dem Chef klären ob er hier einen Rat für dich hat.