Wer zahlt Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung beim Rechtsfall?
Hallo, ich habe eine Rechtsschutzversicherung mit 150€ SB. Muss ich diese 150€ immer zahlen? Unabhängig davon wie der Rechtsstreit ausgeht oder muss im Fall dass ich den Rechtsstreit gewinne der Rechtsgegner die SB zahlen? Ich befinde mich nämlich seit 7 Monaten im Rechtsstreit mit Telefonica O2 und es geht um knapp 90€. Ich bin mir absolut sicher (auch mit Rücksprache meines Anwaltes) dass ich den Streit spätestens vor Gericht gewinnen werde aber wenn ich die SB selbst tragen muss lohnt es sich ja leider absolut nicht und ich muss in diesem Fall auf meinen 90€ sitzenbleiben...
5 Antworten
Hallo,
der Selbstbehalt ist zunächst einmal vom Versicherungsnehmer zu tragen.
Es besteht jedoch die Möglichkeiten, dass dem Prozess-Unterlegenen die Verfahrenskosten auferlegt werden. Dies KANN, muss aber nicht so sein....
Viele Grüße
Loroth
(P.S.: Wenn jeder Anwalt für jedesmal, wenn er im Vorfeld einen positiven Prozessausgang prophezeit und dann doch unterliegt, 100 € zahlen müsste, wäre der griechische Staatshaushalt in 6 Monaten saniert...)
Das sagt doch schon der Name Selbstbeteiligung. Wenn der Schaden geringer ist zahltst du auch nur die geringeren Kosten.
Der Richter bestimmt die Kostenaufteilung. dabei ist es vollkommen egal ob du eine Rechtsschutzversicherung hast. Wird dem Streitgegner das Kostenrisiko auferlegt, zahlt er die gesamten Kosten. Wird eine prozentuale Aufteilung geurteilt, zahlst du deine Selbstbeteiligung selbst.
Der Vertragsinhaber. Kann aber von anderen Personen (nach Rechtslage) eingefordert werden.Aber das ist dann eine andere Baustelle.
Die Selbstbeteiligung bezahlt man je Schadenfall selbst. Man bekommt aber im Falle des Obsiegens die Kosten vom Unterlegenen zurück und damit auch den Kostenanteil, den man selbst zahlen musste.
so ist es.
Auch die Rechtsschutzversicherung holt sich die Kosten ja wieder zurück, wenn der Gegner verurteilt wurde. Die Rechtsschutzversicherung macht im Prinzip nur das Risiko kalkulierbar. Bei eniem völlig aussichtslosen Fall nützt dir eine RS-Versicherung auch nichts.
Also ich zahle die 150€ im Voraus und wenn telefonica O2 die 90€ an meinen Anwalt nach dessen Einschätzung zahlt dann müssen sie auch die 150€ mit überweisen (nebst Anwaltskosten)?