Muss ich beim Anwalt schon gleich bezahlen, auch wenn ich nur Fragen will, ob es sich lohnt vorzugehen?

9 Antworten

Also, ich habe auch die Erfahrung gemacht, das der Anwalt immer kostet. Meiner hatte mir vorneweg gesagt, das 1. Beratungsgespräch sei kostenlos, Monate später wollte er über 300 Euro, bezahlen musste ich dann fast 100 Euro, weil ich mich beschwert habe. Anwalt wirklich nur mit gutem Rechtschutz, wenn´s wirklich nötig ist!!!

Beratung ist die ureigenste Geschäftstätigkeit des Anwalts, und um die Frage, ob es Sinn macht, zu beantworten, muss man genau prüfen, und das kostet.

Zum 1. 7. 2006 hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Gebühren für Beratung und Gutachten aufgehoben. Der Anwalt soll in diesen Fällen nach § 34 Abs. 1 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) fortan auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.

Andernfalls greift die Deckelung des § 34 RVG.

Verbraucherzentralen nehmen zwar nicht direkt Geld, dafür sind ihre Hotlines sog. Mehrwertdienstenummern, also wesentlich teurer als normale Anrufe.

Ich habe vor Jahren mal die Beratung eine Anwaltes in Anspruch genommen, kosten nach Stundensatz und das sind inklusive Gebühren um die 50€m locker, du kannst ja tatsächlich versuchen deinen Fall hier mal zu schildern dann weist du vllt schon ob es sich lohnt noch einen Anwalt zusätzlich aufzusuchen

Ja kostet das Geld. Sonst würde der Anwalt seine teuer bezahlte Zeit quasi verschenken. Rechtschutz bezahlt aber... abgerechnet wird nach BRAO. Kannst ja mal Fragen, was es denn kosten soll. Habe aber schon Anwälte erlebt, die das 1. Gespräch kostenlos gemacht haben.

Es gibt Anwälte die verlangen für ein Beratungsgespräch kein Geld. Andere hingegen doch.

Mein Anwalt sagt, wenn er eine Akte anlegen muss, so kostet das 500.--€.

Möchte ich nur eine Beratung, dann sagt er, mit 50.--€ als Spende für einen Verein XY ist die Sache erledigt.