Wer zahlt die Reparatur der Heizung?

8 Antworten

Wenn das Eure Wohnung ist, müsst Ihr das bezahlen. Wer denn sonst?

Ja Ihr! Euro Wohnung eure Heizung!


Oder ist es eine Zentralheizung? Dann werden die kosten auf das ganze Haus umgelegt!


Es gibt aber auch wieder Verträge, in der Hausordnung welche Kosten vom Hausgeld bezahlt werden!

Lest euch die mal bitte durch!

Pauschal kann man keine richtige Antwort geben.

Aldia249 
Fragesteller
 09.12.2015, 12:07

Nein unsere. Da die Abnahme 2012 erfolgte fragen wir uns nun,  ob es in 2 Jahres Frist fällt oder eben 5 Jahre. Sonst zahlt nämlich der Bauträger.

DerBube01  09.12.2015, 12:27
@Aldia249

Es kann sein das es vom Hausgeld bezahlt wird!

Als wir in einer Eigentumswohnung ( als Miete) wohnten waren solche kosten vom Hausgeld bezahlt worden. auch Defekte Leitungen. Es kommt auf den vertrag an den die Hausgemeinschaft gemacht hat!

2. Gewährleistung ist weg. da es nur ein Elektrisch betriebenes Anbauteil ist!

Gegenstände wie Leitungen pp. die in der wand sind , diese fallen in der 5 Jahresfrist! Quasi die ein fester Bestandteil des Hauses sind! Eine Heizung kann man x beliebig tauschen tauschen.

Hoffe du verstehst was ich meine!

Aldia249 
Fragesteller
 09.12.2015, 13:09
@DerBube01

Vielen Dank für die Antwort.  Hab tatsächlich bisschen zu wenig geschrieben.

Bei der Heizung geht es um eine Fußbodenheizung und das Ventil befindet sich in einer "Wanddose" 

Daher hatte ich die Hoffnung, dass es evtl doch klappen könnte mit den 5 Jahren.

Ich werde auch definitiv den Vertrag nochmal durchschauen

Leider lässt deine Fragestellung sehr viele Dinge offen. Deswegen der Reihe nach.

1. Hier kommt es auf die vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist an. Diese kann nach VOB 5 Jahre oder nach BGB 2 Jahre betragen. Was bei euch der Fall ist, müsst ihr aus euren Vertragsunterlagen ersehen. BGB ist Gesetz und gilt immer, während die VOB zu ihrer Gültigkeit vereinbart werden muss.

2. Steht die Heizung als Zentralheizung im Gemeinschaftseigentum oder als Wohnungsheizung im Sondereigentum. Üblich ist das Gemeinschaftseigentum. Hierum kümmert sich die Hausverwaltung, welche erst mal die Rechnung zahlt und dann entweder über die Gewährleistung an den Bauträger oder wenn keine Gewährleistung mehr gilt, die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Teilungserklärung.

Dies ist keine Frage der Gewährleistung. Oder können Sie beweisen das zum Zeitpunkt der Abnahme die Leistung nicht in Ordnung war?  Es sind ganz einfach laufende Kosten im Rahmen von Wartung und Instandhaltung die den Soll-Zustandes der Heizung wider herstellen.

Seltsame Frage. Wenn das Eure ETW ist und Eure Heizung, dann sind es auch Eure Kosten. Wer solte denn sonst dafür aufkommen?

Oder willst Du wissen, ob das ggfs. noch unter Gewährleistung fällt? Das hinge ggfs. davon ab, ob es sich dabei um ein Verschleißteil handelte oder nicht, und insbesondere, ob seinerzeit bei Vertragsschluss zur Errichtung und Einbau der Heizungsanlage die VOB/B oder BGB Regelungen Anwendung fanden. Nach BGB wäre die Gewährleistungsfrist nämlich 5 Jahre (da die Heizung Teil des Bauwerks ist), nach VOB/B könnte sie allerdings auf 2 Jahre verkürzt sein.

Siehe dazu u.a.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewaehrleistung-fuer-bewegliche-Teile-eine-Heizungsanlage---f212913.html