Wer zahlt Beschädigte Haustür durch einen Polizeieinsatz?

8 Antworten

Es gab vor einer Weile schonmal so eine ähnliche Frage hier.

Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, muss tatsächlich der Vermieter die Reparatur bezahlen, wenn die Polizei in dem Moment berechtigt war die Tür gewaltsam zu öffnen.

Von Experte kevin1905 bestätigt

Du hast den Schaden an der Tür nicht schuldhaft verursacht, also haftest du auch nicht dafür. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass dir die Mietsache unbeschädigt zur Verfügung steht. Heißt: Vermieter muss zahlen.

Das hängt davon ab, warum die Tür aufgebrochen wurde. Handelte es sich um Gefahr in Verzug, sprich eine Straftat und es wurde nichts gefunden, muss der Staat für diesen Schaden aufkommen.

Ich rate dir, dich mit einem Anwalt zu beraten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, das zahlst erstmal du....alles weitere musst du, im Zweifel mit Anwalt, mit der Polizei klären....

Wenn der Notruf ernstgenommen wurde, wird allerdings auch die Polizei nicht zahlen. Dann bleibt wenn überhaupt derjenige, der den Notruf abgegeben hat. Sollte der Notruf allerdings irgendwie berechtigt gewesen sein, dann zahlst weiterhin du....


Drkr28 
Fragesteller
 01.02.2022, 11:29

Hallo, ich bedanke mich für deine Antwort. Im Internet habe ich folgendes gefunden:

Kommt es durch einen Polizeieinsatz oder durch den Einsatz der Feuerwehr zu einer

Beschädigung der Wohnungstür, dann ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, die Tür instand zu setzen und die Kosten zu tragen.

Also stimmt es nicht, was dort steht ? LG

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Orothred23  01.02.2022, 11:30
@Drkr28

Es kommt immer auf die Umstände an. Ja, der Vermieter kann möglicherweise zahlen müssen, allerdings sicherlich nicht, wenn der Notruf begründet erfolgt ist und der Mieter dafür verantwortlich war....

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Der Vermieter muss die Tür in ordnungsgemäßen Zustand bringen lassen und kann die Kosten vom Verursacher des Notrufs - in diesem Fall bist das DU- einklagen

DU -als lt eigener Aussage zu unrecht involvierter- kannst den Anrufer wg Schadensersatz belangen

wenn du nicht weißt wer das war, würde ich dir empfehlen dich mit deiner privathaftpflichtverdicherung in Verbindung zu setzen


Valnar52  01.02.2022, 14:09
Verursacher des Notrufs - in diesem Fall bist das DU- einklagen

Ähm, nein, ist er nicht.

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Vampire321  01.02.2022, 14:16
@Valnar52

Er war der Grund weshalb irgendjemand angerufen hat… somit war er der Verantwortliche

davon geht die Polizei/Feuerwehr aus, ubd wenn das nicht so ist muss er sich an den Verantwortlichen wenden und den haftbar machen - wenn unbekannt, dann -wie gesagt- die private Haftpflicht bemühen

denn der Vermieter hat die Tür dem Mieter zur Nutzung mit vermietet, diese ist beschädigt, damit ist der Vermieter für die Instandsetzung verantwortlich - aber der Mieter für die Kosten ! Und ob der das selber zahlt oder sich das von irgendjemandem oder einer Versicherung zurück holt. Ist dann dein Problem

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Valnar52  01.02.2022, 14:32
@Vampire321
Er war der Grund weshalb irgendjemand angerufen hat… somit war er der Verantwortliche

Nein, so funktioniert das nicht. Genau so wie ich nichts zahlen muss, wenn mir Unbekannte einen Stein durchs Fenster werfen. Das Fenster hat mein Vermieter zu ersetzen und er trägt die Kosten.

ubd wenn das nicht so ist muss er sich an den Verantwortlichen wenden und den haftbar machen 

Dem VERMIETER steht es frei vom eigentlichen Verursacher Schadenersatz zu fordern.

die private Haftpflicht bemühen

Die ist tatsächlich der korrekte Ansprechpartner. Allerdings zahlt die keinen Cent, sondern wehrt die unbegründeten Ansprüche des Vermieters ab, da der Mieter eben nicht haftet, da ihn kein Verschulden trifft.

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Vampire321  01.02.2022, 14:42
@Valnar52

Ok… da haben wir -wieder mal- unterschiedliche Meinungen

ist aber auch nicht schlimm, der FS wird ja sehen wie die Hausverwaltung mit seiner zahlungsverweigerung umgehen wird… notfalls geht’s vor Gericht, mir soll’s egal sein

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