Kabelanschluss in Mietwohnung defekt, wer zahlt?
Guten Tag,
ich habe einen Kabelvertrag bei Vodafone, heute kam der Techniker, um ein Problem zu lösen. Das Internet funktionierte seit Tagen nicht. Daraufhin hat er sich das Kabel mal angeguckt und es hat sich herrausgestellt, dass es stark beschädigt ist. Seiner Meinung nach ist irgendwann mal eine Flüssigkeit(Farbverdünner etc.) an das Kabel gekommen und hat es über die Jahre so stark beschädigt, dass es nun gewechselt werden muss. Es soll ein neues Kabel von dem Verteiler im Keller bis in meine Wohnung verlegt werden. Er fügte hinzu, dass dies aber die Wohnungsgesellschaft nicht zahlen wird, da es eigenverschulden sei.
Nun zu meiner Frage, wer zahlt das Verlegen des neuen Kabels im Zweifelsfall? Die Wohnungsgesellschaft, also der Vermieter oder spring bei sowas eine Haftpflicht- bzw. Hausratsversicherung ein?
4 Antworten
Nun zu meiner Frage, wer zahlt das Verlegen des neuen Kabels im Zweifelsfall?
Im Zweifelsfall zahlt immer diejenige Person zunächst die Kosten , welche von sich aus den ausführenden Handwerker für die Arbeitsausführung beorderte .
Wenn Du von Dir aus also eigenmächtig einen Handwerker ordertest , mußt Du selbst gegenüber dem Handwerkwerker auch erst mal selbst als Vertragspartner die Rechnung begleichen.
Hinsichtlich einer möglichen Kostenbeteiligung oder gar Übernahme könntest Du Dich im Nachgang dann nur privat / notfalls zivilrechtlich mit Deinem Vermieter auseinander setzen , wenn Du ihm zuvor nicht selbst rechtzeitig Info und angemessene Frist gabst , den Schaden aus eigenen Ressourcen zu beheben .
Aus Sicht des Technikers :
Seiner Meinung nach ist irgendwann mal eine Flüssigkeit(Farbverdünner etc.) an das Kabel gekommen und hat es über die Jahre so stark beschädigt, dass es nun gewechselt werden muss.
wird es mit der nachträglichen Schadensregulierung natürlich kompliziert , wenn Du Deinen Vermieter, bzw. sein technisches Personal da nicht erst mal selbst versuchen läßt , und im Nachgang auch nicht stichhaltig belegt werden kann , wer etwaig für den Fehler ursächlich in der Verantwortung gestanden haben könnte .
Den Erstbesuch des Technikers zahlst aber nun erst einmal definitiv Du ( siehe oben ) , wenn von dort eine Rechnung für Anfahrt , Fehlersuche und Notreparatur kommen sollte .
Du wirst das zahlen müssen da Du das offensichtlich verursacht hast,die Haftpflichtversicherung müsste das übernehmen.
Kann ab dem Schaden nicht ein Verbinder mit einem neuen Kabel angesetzt werden?
https://www.reichelt.de/f-stecker-kabelverbinder-fuer-7-mm-koaxialkabel-kv-7-tw-p49286.html
normal der vermieter, sein kabel, bleibt ja da in der wohnung, wenn es vom keller verlegt wird
aber hier wärst du es, wenn der techniker schon sagt, dass es durch "sachbeschädigung" passierte
also deine haftpflicht, die zahlt, wenn du die sachen dritter beschädigst
Bei uns bezahlt der, der das Kabel kaputt gemacht hat. Gibt es den nicht, dann eben der, dem das Kabel gehört.
Das wurde schon gemacht, jedoch wäre es seiner Meinung besser, das ganze Kabel zu wechseln, da es früher oder später auf das neue Kabel überspringt. Die Flüssigkeit greift das Innere des Kabels an, sodass es nichts mehr leitet. Er hat heute gut 12m abgetrennt, bis er an der Stelle überhaut erst wieder ein Signal bekommen hat. Daher Zweifel ich ja auch, dass ich das verursacht haben soll. Er meinte halt, dass das über Jahre hinweg passiert, aber ich wohne dort erst seit 3 Jahren.