Wer zahlt bei einseitiger Hochzeitsabsage?

5 Antworten

Da die beiden vor der Hochzeit noch kein Ehepaar sind, kommt es darauf an, wer die Verträge geschlossen hat. Wer reserviert, zahlt. Bucht man zum Beispiel eine Band, muss man sie bezahlen, wenn man den vertrag geschlossen hat. Das ist unabhängig davon wer wen verlassen hat, es gibt immer und ganz eindeutig einen Vertragspartner.

Ich hätte gesagt, jeder die Hälfte (in diesem Fall). Aber ich kann mir auch vorstellen, dass dann der verletzte Verlassene, dies evtl. nicht so sieht. Dann zählt wohl in erster Linie wer hat was unterschrieben (Rechtlich dann der Vertragspartner).

Glaub es ist eine schwierige Sache. Weils mit Sicherheit auch um verletzte Gefühle etc. geht. Gerne kommt ja dann der Rosenkrieg.

Einen Schaden muß grundsätzlich derjenige bezahlen, der von der Verlobung zugetreten ist (§§ 1298; 1299 BGB).

Wenn extern Verträge geschlossen wurden (z. B. Gaststätte angemietet) dann muß zunächst derjenige zahlen, der den Vertrag unterschrieben hat und er kann sich das Geld dann von demjenigen wiederholen, der die Verlobung gelöst hat.

Der der die Verträge abgeschlossen hat, seine Unterschrift gesetzt hat.

Ob sich das Pärchen trennt und die Hochzeit abgesagt wird, interessiert keinen. Normal teilt man sich ja die kosten.

Außer einer hat kein Geld, dann zahlt halt der andere, aber dann is das Thema eh gegessen.

Je nachdem wer welche Bestellungen unterschrieben die Person, die die Unterschrift geleistet hat.