Wer muss Abschlag zahlen?
Eine geerbte Doppelhaushälfte soll verkauft werden, es gibt vier Erben (zwei Kinder Vaterseite, zwei Kinder Mutterseite). Alle vier sagen das das Erbe verkauft werden soll. Die Kinder der Mutterseite verlangen nun von den Kindern der Vaterseite einen Abschlag für im Gebäude verbleibende Einrichtung (Einbauküche ca. 13 Jahre alt und Badezimmereinrichtung Alibert, Schränke).
Ist das rechtens oder ist so ein Abschlag nicht eher vom zukünftigen Käufer zu fordern?
6 Antworten
Salue
Die meisten Eheleute leben unter dem Status der Errungenschaft. Andere Regelungen sind möglich, müssen aber amtlich gespeichert sein.
Was heisst das? Alles was die beiden Eheleute während der Ehe gemeinsam erbracht haben wird durch zwei getreilt. Was sie einzeln in die Ehe eingebracht haben bleibt ihnen und wird auch nur an leibliche Nachkommen verteilt. Die Kinder des Partners haben aber ihren Elternteil als Erblasser.
Bei der Errungenschaft ist es so, dass das Haus, alles was daran und darin ist, genau 50 : 50 aufgeteilt wird. Es gibt keine Nachschläge sondern einen Erlös, abzüglich des Verkaufsaufwandes, der schlicht geteilt wird.
Tellensohn
Man kann nur teilen und einfordern, was da ist und möglich ist. Luftgeld oder Fantasiegeld kann man nicht teilen oder erwarten.
Wenn sie es schaffen die Sachen zu dem Preis zu verkaufen, dann ist das eine feine Sache. Allerdings müssten sie selber aktiv werden und den Erlös auch mit allen teilen.
Schafft es niemand von euch diese Extraeinnahmen zu generieren, können sie bei niemandem die Hand aufhalten. Eigentlich ist es eine Unverschämtheit, das überhaupt zu versuchen.
Wenn sie glauben so viel Geld dafür verlangen zu können, dann sollen sie Käufer dafür finden. Warum glauben sie, dass nur sie einen Anspruch auf dieses Geld zu haben? Sind sie gleicher?
Sie denken engstirnig und nicht logisch.
Ja, ihre Mutter hat es bezahlt. Ja, es hat Geld gekostet. Nur interessiert das beim Hausverkauf niemanden.
Sag ihnen, sie sollen die Sachen rausholen und auf Kleinanzeigen verkaufen. Dir wäre egal, was damit passiert, schließlich würde es ja nicht dir gehören.
Nein, der Verkaufspreis wird geteilt und fertig.
Die verlangen für die Einbauküche und Badezimmereinrichtung 3000 €
@Maleficent666 Das sehe ich von meinerseite auch so, bin die Partnerin zur Vaterseite. Bin nur verunsichert weil die auch mit rechtlichen Schritten drohen.
Verkauft die mit dem Haus... Ihr wohnt da ja nicht und die können auch keinen Abschlag aufbrummen
Ist euer gemeinsames Erbe
Wer verwertet den die Möbel?
Hat die jemand unter seine Obhut genommen?
Kann durchaus sein, das ein Abschlag berechtigt sein kann.
@StRiW die Möbel sind im Haus und das ist unbewohnt seit über einem halben Jahr
Eltern sind vermutlich nicht zeitgleich gestorben. Also nehme ich an es gab ein Berliner Testament, in dem die Ehegatten die jeweiligen Kinder als gemeinsame Schlusserben eingesetzt hatten.
Wenn eins der Kinder etwas vom Inventar für sich beansprucht, muss der Gegenwert der Erbengemeinschaft erstattet werden.
Persönlich würde ich das Haus mit Einrichtung verkaufen und den Kaufpreis durch vier teilen.
Was hier irgendwann einmal wer angeschafft hat - besondere Zuwendungen hätten meiner Meinung nach im Testament erwähnt werden müssen.
Klärt es nur rechtzeitig - wäre doof wenn der Kaufvertrag beim Notar platzt, weil sich die Erben nicht über die Verteilung des Kaufpreises einigen können. Und denkt daran den Wohnzimmer und die Alibert Schränke als mit verkauft zu erwähnen. Auf einen Wert der verbleibenden Gegenstände müsst ihr euch einigen, sowohl untereinander als mit dem Käufer
Als Käufer würde ich bei Übernahme von dem Zeug vermutlich versuchen den Kaufpreis nach unten zu handeln.
@Realisti Sie meinen da ihre Mutter die Sachen bezahlt hat, stünde ihnen das Geld zu.
Ich sehe es eher so, sie mag sie bezahlt haben. Sie hat sie aber auch mit abgewohnt und wenn dasHaus verkauft wird gehen die Sachen ja mit.