Wer kommt bei Amokläufen zum Einsatz G.S.G 9 oder das SEK?
Oder ist es abhängig davon, wer gerade ,,Zeit hat"?
7 Antworten
Zunächst mal dürfte die Zuständigkeit entscheiden. Da wo die Landespolizei zuständig ist werden die SEK der LPol eingesetzt. Sind Anlagen betroffen für die die Bundespolizei zuständig sind so wäre es die GSG9 (mit Unterstützung der BFE+).
Wer sich die Dislozierung der einzelnen Einheiten ansieht wird feststellen das es durchaus Gegenden gibt wo unterschiedliche Einheiten schneller wirken können als die gerade zuständige Einheit. Hier wird in aller Regel der Polizeiführer vor Ort die Einheit einsetzen über die er zeitnah verfügt.
Das die SEK nur Amok- oder Geisellagen können bzw. die GSG nur Antiterrorkampf ist Unsinn. Die Einheiten, dazu zählen auch die ZUZ, die BFE+ oder die MEK sind ähnlich gut ausgebildet und verwenden gleiche taktische Vorgehensweisen. Das ergibt sich schon dadurch das die oft zusammen arbeiten müssen und natürlich auch gemeinsame Ausbildungen machen.
Zum Beispiel Bahnanlagen, Flugplätze oder Ministerien. Siehe Aufgaben: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespolizei_(Deutschland)#Aufgaben
Richtig, eine kleine Ergänzung:
Zunächst mal dürfte die Zuständigkeit entscheiden.
Es wird unabhängig von der Zuständigkeit entschieden, zumal bei einer schnelleren Einsatzbereitschaft einer originär nicht zuständigen Behörde eine Eilzuständigkeit vorliegt.
Die normalen Bundespolizeidienststellen trainieren auch regelmäßig Amoklagen, z.B. in Schulen, obwohl deren Bekämpfung zunächst Landessache wäre. Bei Amoklagen wird jeder Polizist rangezogen, Hauptsache er ist einsatzbereit.
Weder noch. Jeder Polizist, der ankommt, kommt zum Einsatz, d.h. er versucht den Täter zu stoppen. Dabei ist es egal ob er bei einer Sondereinheit ist oder bei der Verkehrsüberwachung. Es wartet niemand auf das SEK oder GSG 9 und lässt den Täter zwischenzeitlich weitermorden.
Bei Amoklagen wird die schnellst einsatzbereite Einheit herangezogen. Wegen der schnelleren Einsatzbereitschaft aufgrund breiterer Dislozierung und originären Zuständigkeit dürfte es meist ein SEK sein.
Bei Amoklagen wäre -soweit deren Einsatz zeitlich möglich wäre- auch rechtlich der Einsatz der GSG9 im Rahmen der Eilzuständigkeit möglich.
inzwischen gibt es viele "lokale" seks, so dass diese zuerst eingesetzt werden. die dürften deutlich schneller zur verfügung stehen.
schon vor 12 jahren, als einer meiner buben mit seinen kumpels einen alarm auslöste, bzw. eine dämliche tussy sich gestört fühlte und grundlos die polizei rief, umstellte ein sek den häuserblock. zumindest habe ich so den tv-bericht in erinnerung. gsg9 kann bestimmt nicht innerhalb kürzester zeit überall in d auftauchen oder sie benötigten nahezu in jeder grossstadt eine "niederlassung".
annokrat
Normalerweiße das SEK. Da die GSG9 zur Terror abwehr dient.
Die GSG ist eine Spezialeinheit der Bundespolizei und kommt nur zu Terroristischen Bedrohungen in Einsatz.
Dann würde das SEK und die GSG vor Ort sein und natürlich die Polizei wobei die GSG wahrscheinlich nichts mehr unternehmen wird sondern eher das SEK und die Polizei.
Und wie sieht es aus, wenn die GSG9 bei einem Anschlag herangezogen würde und es sich herausstellt, dass es nur ein simpler Banküberfall war und keinen terroristischen Hintergrund hatte?
Was meinst du mit Anlagen der Bundespolizei sind betroffen ?