Wer kann/darf in dem Fall entscheiden :die Eltern oder die Tochter oder der Sohn?

Das Ergebnis basiert auf 24 Abstimmungen

Amadou 83%
die Eltern 17%

8 Antworten

Amadou

Er ist erwachsen und wenn er 1.90 gross ist, dann ist er nicht wirklich übergewichtig mit 100 kg.

Abgesehen davon, brachten die Eltern, die Gastgeber damit in Verlegenheit. Die standen dann da dazwischen, denn natürlich hätten sie ihm gerne nachgeschöpft und eben, er ist erwachsen.

Ich hätte die Reaktion der Eltern verstanden, wenn ihr Sohn 10 ist und wirklich übergewichtig, so dass man eben wirklich schauen muss, dass er nicht Diabetiker wird. Es also einen wirklich medizinischen Grund für ihr nein gibt.

Amadou

Er ist 18 Jahre alt und Volljährig, daher kann er das, so wie alles andere auch selber entscheiden. Der Rollstuhl, die Größe und sein Gewicht spielen dabei keine Rolle.

Die Eltern können ihn fragen ob es ihm schmeckt, oder ob er großen Hunger hat. Mehr aber auch nicht. Bei einer Größe von 190 cm, sind 100 kg Gewicht auch nicht so viel. Wenn er stark übergewichtig wäre, könnte man die Eltern vielleicht verstehen, wenn sie aus Fürsorge auf das Gewicht von ihrem Sohn achten. Trotzdem bleibt die Entscheidung bei ihm.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Familienbande

Diese Frage lässt sich juristisch zwar beantworten, aber nicht lösen.

Rechtlich gesehen ist Amadou zwar volljährig und hat ein uneingeschränktes Selbstbestimmungsrecht. Aber seine Körperparameter gebieten Zurückhaltung beim Essen, was auch seine Eltern wissen und deshalb aus Fürsorge einen Nachschlag verneinen.

Das ist im Prinzip das gleiche, wie wenn sich ein Jugendlicher nach dem zweiten Bier noch einen drittes und viertes und vier doppelte Korn reinpressen will.


Bonzo240195 
Fragesteller
 05.07.2023, 15:18

Sorry,aber Reiscurry ist a) gesund und b) können Eltern nur beratend fungieren,finde ich.

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Prinzessle  05.07.2023, 22:48

Ich bitte dich. Amadou ist 1.90 gross, da ist nun 100 kg nicht im bedenklichen Bereich und eben Reiscurry ist ja nun nicht wirklich mastig.

Also nicht zu vergleichen mit Currywurst mit Pommes oder dergleichen.

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die Eltern

natürlich nicht die Eltern....

das Problem liegt aber woanders.

Wer soll denn hinterher nach diesem Tag juristisch irgendeine Entschädigung durchfechten?

Eltern bevormunden Kinder auch noch mit 18, 19 0der 20 usw. . Es liegt dann an den Kindern, entsprechend aufzutreten und sich abzugrenzen. Da dein Bekannter lediglich im Rollstuhl sitzt, wird er wohl ghoffentlich gelernt haben, wie er mit seinen Eltern umgeht.

So etwas ist eine Auseinandersetzung, die die Familie betrifft und nicht einen Rechtsanwalt.

Es gibt soviele Szenen, die ähnlich sind und nur weil der im Rollstuhl sitzt, heisst es nicht, dass man ihm die Fähigkeit absprechen muss, sich selber von den Eltern abzugrenzen und selber mal auf den Tisch zu hauen.

Das hätte er tun können, in dem er verbal dem was entgegensetzt. Wenn er es nicht macht, dann will er es vielleicht auch nicht, dann hat es aber andre Gründe, die mit seinem Behindertensein nichts zu tun hat. Das musst du dann akzeptieren. Und wenn er doch drunter leidet, das er sich das gefallen lässt, wäre es deine Aufgabe, ihn stark zu machen und ihm zu zeigen,d ass er ein Recht hat, sich abzugrenzen.

Macht jedes Kind durch irgendwie. Ist ne Charaktersache. Ab einem bestimmten Alter, wenn Eltern nicht akzeptieren können, das Kinder erwachsen werden und sind, müssen Kinder nun mal ihre Eltern erziehen.

Amadou

Der junge Mann ist volljährig und darf für sich selbst entscheiden (und auch unvernünftige Entscheidungen treffen).


Prinzessle  05.07.2023, 22:57

Da stand, er ist übergewichtig....nur liest man wie gross der ist, dann mag er leicht, sehr leicht übergewichtig sein.

Ich bin mit meinen 48 kg untergewichtig aber ich bin auch 40 cm kleiner und eine Frau.

Abgesehen davon, finde ich dies extrem unpassend gegenüber dem Gastgeber...man kann da zu Hause Wert darauf legen und eben es war nur Reiscurry.

Seine Entscheidung war von daher eben nicht unvernünftig, wenn er doch noch gerne etwas davon gehabt hätte.

Das wäre der Fall, würde er 140 kg wiegen...da könnte man von Unvernunft sprechen.

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