Wer haftet wenn bei der Vergabe des Auftrag einer Kommune ein Betrüger aufsetzt?

3 Antworten

Kommune vergibt Aufträge zu Autobahnbau

Eine Kommune ist nicht für die Autobahn zuständig. Sie ist für Gemeindestraßen zuständig. Für Autobahnen ist der Bund (Die Autobahn GmbH) zuständig.

Das Unternehmen kassiert 40 Millionen Euro als Anzahlung.

Beim Bau sind Anzahlungen nicht üblich. Bei öffentlichen Aufträgen erfolgt die Zahlung nach VOB. Da gibt es keine Anzahlung. Weiterhin muss das Unternehmen eine Ausführungsbürgschaft vorlegen. Die kann die Gemeinde beim Verschwinden der Baufirma ziehen.

Windmondkind 
Fragesteller
 04.03.2023, 13:32

Was ist eine ausführungsbürgschaft? Wer macht denn sowas? Oder wie kann ich mir das vorstellen?

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Jespa666  04.03.2023, 13:35
@Windmondkind

Bauunternehmen haben mit einer Bank einen Vertrag. Fällt das Bauunternehmen aus, kann ein Auftraggeber die Vertragserfüllungsbürgschaft ziehen und erhält Geld von der Bank. Damit kann sie dann eine Ersatzfirma für den Weiterbau beauftragen und ggf. dadurch entstehende Mehrkosten abdecken. Das Bauunternehmen zahlt dafür Gebühren an die Bank. (Avalgebühren)

Es gibt noch andere Bürgschaften die die Baufirma vorlegen muss, z. B. die Gewährleistungsbürgschaft.

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Jespa666  04.03.2023, 13:40
@Windmondkind

Wenn das so einfach wäre, würde ich jetzt als Millionär am Strand liegen. 🙈

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Wenn einem verantwortlichen Mitarbeiter ein erhebliches Fehlverhalten bewiesen werden kann, ist dieser natürlich haftbar für die von ihm verursachten Schäden. Daher gibt es auch sowas wie eine Dienst-Haftpflichtversicherung.

Bei dem von dir geschilderten Fall (keine Anzeichen) ist der Staat einfach Opfer von Kirminellen, damit kann auch keiner haftbar gemacht werden (ausser den Tätern). Wär ja auch absurd wenn ein Betrugs-Opfer für die Schäden einer Straftat aufkomemn müsste. Entsprechend bleibt also der Steuerzahler darauf sitzen.

Ich weiß, das sehen viele bei Behörden wieder anders (blabla, die Beamten, alle unfähig), aber wenn im Einzelhandel geklaut wird, fordert ja auch keiner dass die Marktmitarbeiter für die Schäden von Straftaten aufkommen sollen.

Einen wirklich absolut sicheren Schutz vor Betrug und Kriminellen gibt es leider nicht. Jeder kann Opfer werden, man kann nur vesuchen es den Betrügern möglichst schwer zu machen.

Das Unternehmen haftet, aber das kann man evtl. nicht belangen.

Schutzmaßnahmen dagegegen wären sichere Auszahlungsmechanismen, für subtilere Betruge passende Auftragsspezifikationen und Bürgschaften.