Wer haftet bei nicht zustellbarem Einschreiben?
Hallo zusammen, ich habe bei Ebay ein Ticket für eine Veranstaltung gekauft. Das Ticket wurde rechtzeitig am 02.05.2016 per Einschreiben versendet (Sendungsnummer liegt vor) und hätte eigentlich am 04.05 eintreffen sollen. Ich war zu dem Zeitpunkt leider nicht zu Hause und der Zusteller hat das Einschreiben anstelle es in eine Filiale zu liefern, einfach wieder an den Absender zurückgeschickt. Status-Meldung im Tracking: "Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt."
Ich hatte auch keinen Hinweis, oder sonstiges im Briefkasten.
Die Veranstaltung war am 07.05 und ist somit nun leider vorbei und das Ticket ist immer noch nicht beim Absender wieder eingetroffen. Wer haftet für diesen Fall? Deutsche Post, Ebay-Verkäufer oder ich?
Vielen Dank für eure Hilfe.
10 Antworten
Hier wäre erst einmal zu klären um was für eine Art Einschreiben es sich gehandelt hat und ob das Einschreiben wirklich korrekt adressiert war, denn:
Was passiert wenn der Empfänger eines Einschreiben nicht zu Hause ist und auch kein Ersatzempfänger die Sendung annimmt?
Mit dieser Benachrichtigung kann die Sendung innerhalb von 7 Werktagen bei der benannten Postfiliale abgeholt werden, und zwar vom Empfänger selbst oder Empfangsbevollmächtigten. Wird die eigenhändige Übergabe beauftragt, kann allein der Empfänger oder ein hierzu besonders Bevollmächtigter die Sendung abholen.https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html
Nur, weil Du nicht zuhause warst, wäre das Einschreiben nicht an den Absender zurück gegangen. Irgend etwas kann da also nicht so sein, wie es scheint.
Vielmehr klingt es so, als hättest Du die Annahme des Einschreibens verweigert:
Was passiert wenn der Empfänger das Einschreiben nicht annimmt?
Empfänger, Ehegatten, Empfangsbevollmächtigte und Postempfangsbeauftragte können die Annahme eines Einschreiben verweigern. Ersatzempfänger sind dazu nicht berechtigt.
In diesen Fällen wird die Sendung als Einschreiben an den Absender zurückgesandt. Rückscheine werden nicht zurückgesandt.
Wenn Deine Datums-Angaben stimmen und Du wirklich keine Benachrichtigung im Kasten hattest, dann gehe ich davon aus, dass die Sendung falsch adressiert war.
Bei Verkäufen über eine Internetplattform ist es grundsätzlich so, dass hier ein sogenannter Versendungs-Verkauf vorliegt. Das bedeutet dass das Verlust-Risiko (Sendungsrisiko) vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, sobald die Sache an eine "zur Versendung bestimmte" Person oder einen entsprechenden Dienstleister übergeben wird.
Ob diese Übergabe korrekt stattgefunden hat, hängt auch davon ab, ob das Einschreiben korrekt adressiert ist.
Hast Du denn die Sendungsnummer vorliegen? Was sagt die Post dazu?
Gerne würde ich mir mal den Sendungsverlauf und das Original des Umschlags / Der Sendung ansehen.
Kommen wir nun zur Frage des Schadenersatzes... Hier wäre zunächst einmal zu klären welcher Schaden denn wem überhaupt entstanden ist.
Der Verkäufer könnte als Schaden den Kaufpreis der Tickets anführen wenn Du diese nicht bezahlt hast bzw. nicht bezahlen willst...
Du könntest den Kaufpreis der Tickets anführen wenn Du diese bezahlt aber nicht erhalten hast...
Gerne, es freut mich wenn ich helfen konnte.
Richtig. der Absender muss den Nachforschungsauftrag stellen.
Liegt dann ein Fehler der Post vor, z.B. weil der Zusteller einen falschen Vermerk gesetzt hat (Verweigert statt Nicht angetroffen) haftet die Post ja nach Art des Einschreibens mit 20 bzw. 25 Euro.
Ist die Sendung falsch adressiert, haftet der Verkäufer. Das bedeutet also, dass der Verkäufer den Kaufpreis erstatten müsste.
Ergänzend noch zur Frage der Haftung der Post:
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html
Welche Haftung wird gewährt?
Bei einem Sendungsverlust oder bei Beschädigungen haftet die Deutsche Post gemäß den AGB BRIEF NATIONAL bis zu folgenden Höchstbeträgen: siehe AGB BRIEF NATIONAL.
Einschreiben 25,- EUR
Einschreiben Einwurf 20,- EUR
Du haftest. Nach § 447 BGB haftet der Empfänger für die Sendung.
Meiner Meinung nach haftet hier die Deutsche Post AG. Denn eine kurzfristige, vorübergehende Abwesenheit ist kein Grund, dass eine Sendung nicht zugestellt werden kann. Der Zusteller hätte Dich durch eine Benachrichtigung informieren müssen.
Beachte allerdings, dass hier die Haftung der Post bei einem Einschreiben begrenzt ist! Die haften bei einem Einschreiben bestenfalls bis (meines Wissens nach) 40 €.
Da hat der Zusteller aber gewaltig gegen seine Pflichten verstoßen!
Versuche, Deine Ansprüche gegen die Deutsche Post durchzusetzen.
Der Absender muss bei der Post einen Suchauftrag machen.
Wenn deine Adresse korrekt ist muss dir der Absender das Geld erstatten.
Die Post erstattet dem Absender bei Verlust die Sendung. Allerdings nur in Höhe der Versicherung. Bei Einschreiben 25 €. Aber das ist nicht dein Problem.
Das Problem war nicht eine eventuelle falsche Adresse, sondern das es niemand entgegen nahm
In dem Fall muss die Sendung benachrichtigt werden. Das hat die Post unterlassen und jetzt ist die Sendung verschwunden. Also Fehler der Post.
Nur hat der Absender ja die Postgebühr bezahlt. Deswegen hat auch nur der Absender Ansprüche gegen die Post. Der Empfänger hat ansprüche gegen den Absender.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mir liegt nur die Sendungsnummer vor. Im Tracking steht leider, außer dem oben genannten Satz, nichts.
Annahme habe ich nicht verweigert, sondern ich war einfach nur nicht zu Hause. Wie Sie auch sagen, hätte der Zusteller die Sendung dann einfach an die nächste Filiale weiterleiten können. Laut Aussage des Verkäufers ist der Umschlag bei ihm noch nicht wieder eingetroffen.
Habe hierzu gerade noch mit der Post gesprochen und diese sagte mir, dass der Verkäufer einen Nachforschungsauftrag stellen muss. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Zusteller einen Fehler gemacht hat wird der Versicherungswert des Einschreibens greifen. Sollte der Verkäufer eine falsche Adresse angegeben haben, ist dies sein Problem. Ich habe nun bei Ebay einen Rückerstattungsantrag der bereits geleisteten Zahlung gestellt.