Wer bezahlt in meinem Fall die Anwaltskosten?
Ich habe folgende Frage:
Wer muss in meinem Fall die Anwaltskosten tragen?
Meine Lebensgefährtin hat sich von mir getrennt. Wir haben zusammen eine Eigentumswohnung in der ich jetzt bleibe weil sie nicht darin wohnen möchte. Sie will auch nicht mit mir sprechen und hat daher gemeint sie schaltet einen Anwalt ein damit dieser Alles mit mir klärt.
Muss sie in diesem Fall ihren Anwalt bezahlen oder kann es sein das mir eine Rechnung ins Haus flattert?
Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
sie bestellt den anwalt...also zahlt die den auch.
es bezahlt immer der die Musik, der sie bestellt hat ...... also deine Ex-Lebensgefährtin!
Ich denke mal sie möchte ihren Anteil von der eigentumswohnung ausbezahlen lassen.
Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt musst du dir auch einen Anwalt nehmen müssen.
Dessen kosten richten sich nach dem gegenstandswert.
Für ihren Anwalt muss sie selbst aufkommen.
Den Anwalt muss sie selber zahlen,wenn die Sache vor Gericht geht können da aber auch Anwaltskosten auf Dich zukommen,je nachdem wie die Sache dann ausgeht,aber wird das aussergerichtlich geklärt muss sie für die eigenen Anwaltskosten selber aufkommen.
Sie beauftragt den Anwalt, sie bezahlt den Anwalt. Allerdings solltest du dir ggf. ebenfalls einen Anwalt suchen. Denn ihr Anwalt vertritt natürlich ihre Interessen und wird versuchen das Bestmögliche für sie raus zu schlagen.