Wenn Partner 1200€ verdient wie viel weniger Geld würde ich als alg 2 kriegen?

Agamemnon712  11.07.2020, 11:20

Ich dachte, Du wohnst nur mit Deinem Vater zusammen?

Didididi704 
Fragesteller
 11.07.2020, 11:23

Tue ich auch. Aber in absehbarer Zeit möchten wir zusammen ziehen

4 Antworten

Das käme darauf an ob ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet, ob diese 1200 € Netto oder Brutto sind, ob ihr alleine seid oder ggf.noch ein oder mehrere Kinder dazu kämen, wenn ja, wie alt diese wäre und was außer Kindergeld ggf.bei den Kindern noch an Einkommen dazu kommen würde und was für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete gezahlt werden müsste ggf.was du selber noch an Einkommen hast.

Würden das 1200 € Netto sein und die angemessene KDU - bei angenommen 500 € liegen und keine Kinder im Spiel sein, dann könnte er nach § 11 b SGB - ll auf sein Erwerbseinkommen derzeit max.300 € Freibetrag geltend machen, weil er min.auf 1200 € Brutto käme.

Es blieben dann von seinen 1200 € Netto max.900 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

In einer BG - stünden euch dann derzeit 2 x 389 € = 778 € für die Regelbedarfe für den Lebensunterhalt zu, es blieben dann für die KDU - max.um die 112 €, es wäre also min.eine Aufstockung von 388 € möglich, wenn die KDU - bei angenommen 500 € liegen würde.

Dein KK - Beitrag würde auch weiter übernommen.

Sollte dann z.B. noch ein Kind bis zu 5 Jahre dazu kommen, dann könnte bzw.würde sich der Freibetrag auf Erwerbseinkommen bis zu max.330 € erhöhen, wenn er min.auf 1500 € Brutto kommen würde.

Dann kämen für das Kind derzeit min.250 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu, darauf würde aber das Kindergeld von derzeit 204 € zu 100 % ( im Regelfall ) angerechnet, es kämen dann ggf.noch um die 46 € an Aufstockung fürs Kind dazu.

Unter Umständen müsste man dann auch vorrangige Ansprüche auf Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen bzw.prüfen lassen, dazu findet man im Internet auch kostenlose Rechner.

Dann seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft und Euer ges. Bedarf beträgt:

2 x 389 € je für Euch beide plus der/die Regelbedarfe für das/die Kind/er (altersabhängig) plus Kosten der Unterkunft und Heizung.

Das Einkommen wird um Freibeträge bereinigt und dann wird sich zeigen ob bzw. wieviel Ihr bekommt.

Ansonsten verweise ich auf die Antwort von beangato - für Deine Frage gibt es Rechenprogramme im Internet.

Ganz grob überschlägig gehe ich davon aus, daß Ihr mit ALG 2 (etwas) aufstocken könnt.

kommt darauf an, ob ihr noch bedürftig seid ....

das hängt ab

  • vom Einkommen
  • der Miete
  • den Unterhaltspflichten

....