Wenn meine Eltern sich trennen, kann meine Mutter mich zu meinem Vater schicken obwohl ich das nicht möchte?

Velbert2  22.10.2024, 10:41

Wie alt bist Du?

Liana701 
Beitragsersteller
 22.10.2024, 11:38

15

4 Antworten

Die Möglichkeit besteht grundsätzlich - sofern wir hier vom allgemeinen Wohnen reden, ja. Der Vater muss aber natürlich auch damit einverstanden sein. Wenn es nur um Besuchsrechte geht : Da darfst du mit 14 Jahren sagen "Nein, will nicht mehr hin"


profanity  22.10.2024, 09:44
Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder nämlich mitentscheiden, ob sie den Umgang mit dem familienfernen Elternteil aufrechterhalten wollen. Kommt es im Streit über das Umgangsrecht zu einer Gerichtsverhandlung, ist das Kind ab dem 14. Lebensjahr selbst Beteiligter in einem solchen Verfahren.
Quelle - Kanzlei Kentenich

Das wird bei der Scheidung das Gericht entscheiden und Du darfst auch sagen, wo Du lieber sein willst mit 15.

Wenn Du noch nicht 18 bist, haben Deine Elteren das Aufenthaltsbestimmungsrecht über Dich. Somit ist das möglich!


profanity  22.10.2024, 09:41

Nicht ganz. Ab 12 darf das Kind selbst entscheiden, ob es zu einem Elternteil möchte oder nicht.

Isuzu189  22.10.2024, 09:44
@profanity

Wenn die Mutter sagt "du wohnst jetzt nicht mehr hier", gibt es keine Diskussionsgrundlage.

profanity  22.10.2024, 10:43
@Isuzu189

Da hat dann das Familiengericht noch ein Wörtchen mitzureden.

profanity  22.10.2024, 12:56
@Oponn

Jetzt stell dir einfach mal vor, die Mutter einer zwölfjährigen würde sagen: "Du wohnst jetzt nicht mehr hier." und der Vater würde das Kind ebenfalls nicht aufnehmen wollen. Was glaubst du, passiert als nächstes? Richtig, das Jugendamt tritt auf den Plan und das Ganze geht zu einem Familienrichter. Der entscheidet dann, wo das Kind verbleiben wird. Natürlich ist auch der Verbleib in einer Pflegefamilie möglich.

Oponn  22.10.2024, 13:01
@profanity

Dann ist es letzteres. Allerdings ist die Situation doch wohl eher die, das beide Eltern sich darauf geeinigt haben, dass das Kind zum Vater kommt. Da ist es dann Essig mit der Mitbestimmung des Kindes.

profanity  22.10.2024, 13:07
@Oponn

Nichtsdestotrotz hat das Kind ab vollendetem 12. Lebensjahr ein Mitbestimmungsrecht.

Oponn  22.10.2024, 13:09
@profanity

Was sich nichtsdestotrotz erledigt hat, wenn die Eltern sich einig sind.

das entscheidet das Jugendamt ..

Wenn deine Mutter psychisch krank ist, dann wirst du deine Mutter ja wohl kaum pflegen können - gefragt wirst du auf jeden Fall - meistens sind Frauen, die im Frauenhaus landen, schon mal relativ eingeschränkt, weil sie kaum in der Lage sind, selbst ihre eigene Geschichte aufzuarbeiten


mucki007xyz425  10.11.2024, 14:56

Nein. Das entscheidet das Gericht. Die Eltern solllen sich beraten lassen vom Scheidungsanwalt.