Wenn man nach der Geburt erst den Vater heiratet, hat er dann das Sorgerecht?
Hi eine kurze rechtliche Frage,
Wenn mann nicht miteinander verheiratet ist, hat nur die Mutter erstmal das Sorgerecht. Der Vater muss dies wie die Vaterschaftanerkennung, die Sorgerechtserklärung erst beantragen. Wenn man seinen Partner, aber danach heiraten will, kann man den schritt zur Sorgerechtserklärung überspringen?. Bekommt der Vater nach der Heirat dann mit das Sorgerecht?. Ich hoffe mir kann jemand dabei helfen, der sich aus kennt.
3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Sorgerecht, Familienrecht, Familienleben & Konflikte
Dazu unter Punkt 2: https://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
1.wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
2.wenn sie einander heiraten oder
3.soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Sorgerecht, Familienleben & Konflikte
Ja.
Den passenden Paragraphen dazu hat Kessie1 dir freundlicherweise schon zitiert.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/luibrand/1592456858754_nmmslarge__0_762_3120_3120_44b0af39708a6b49c0a670089e5964e9.jpg?v=1592456859000)
Wenn der Gatte auch der leibliche Vater ist, Ja.