Wenn man nach der Geburt erst den Vater heiratet, hat er dann das Sorgerecht?

3 Antworten

Dazu unter Punkt 2: https://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
1.wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
2.wenn sie einander heiraten oder
3.soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

Ja.

Den passenden Paragraphen dazu hat Kessie1 dir freundlicherweise schon zitiert.

Wenn der Gatte auch der leibliche Vater ist, Ja.