Wenn man 3 tage krank war in der ausbildung?

2 Antworten

`Nein. Im Job gibt es die "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" durch den Arbeitgeber. Bis zu sechs Wochen wird dir dort dein Gehalt so weiter gezahlt, als wenn du gearbeitet hättest, wenn du wegen einer Erkrankung ausfällst. Danach greift das Krankengeld der Krankenkasse. Das gilt auch während der Ausbildung!

Allerdings musst du als Arbeitnehmer deinem Arbeitgeber sofort Bescheid sagen, wenn du weißt, dass du wegen Krankheit ausfällst. Also, nicht erst nach dem Arztbesuch am Montag oder gar erst ein paar Tage später, sondern eben wirklich sofort. Ebenfalls MUSST du bei einer Erkrankung von mehr als drei Arbeitstagen eine AU vom Arzt vorlegen. Und der Arbeitgeber DARF das auch bereits ab dem ersten Tag verlangen! Hier also nachfragen, wie es im Ausbildungsbetrieb gehandhabt wird.

In der Ausbildung greifen dann noch zwei Besonderheiten. Wenn du an einem Berufsschultag krank bist, musst du dennoch im Betrieb Bescheid geben - und dort auch die AU vorlegen! Auch in der Schule musst du dich abmelden und das dort vorgegebene Prozedere rund um die AU einhalten. Also auch dort nachfragen, wie es von der Schule gehandhabt wird!

Die zweite Besonderheit greift, wenn du öfter oder sehr lang am Stück ausfallen solltest während der Ausbildung. Wenn du mehr als ca. 10-15% der Ausbildungszeit wegen Krankheit gefehlt hast, kann es sein, dass dich die Kammer nicht zum geplanten Termin zur Prüfung zulässt, sondern erst zur nächsten Prüfung ein halbes Jahr später. Diese 10-15% entsprechen bei einer klassischen dreijährigen Ausbildung ungefähr 12-15 Wochen - und zwar insgesamt während der ganzen drei Jahre! Das ist keine Strafe der Kammer und hat somit auch nichts mit entschuldigt oder unentschuldigt zu tun, sondern liegt daran, dass bei so vielen Fehlzeiten davon ausgegangen werden kann, dass das Ausbildungsziel noch nicht erreicht werden konnte und du somit genau dafür eben noch mal ein halbes Jahr länger lernen musst.

Also achte darauf, dass du nicht zu oft fehlst und dass du immer brav Bescheid gibst und AUs vorlegst, wenn du krank wirst!

Nicht wenn du ein ärztliches Attest hast.