Brauche ich eine ärztliche Entschuldigung?

5 Antworten

Hallo,

Dein Arbeitgeber kann schon ab dem ersten Fehl-bzw.Krankheitstag einen Krankenschein verlangen. Dem musst Du dann auch folge leisten!

Dies wurde geändert weil die die öfters krank waren sich dann nicht auf diese 3 Tage Regelun haben beziehen können. Das verlangen die meisten Arbeitgeber aber nur von den Mitarbeitern die öfters krank sind.

Viele AN haben diese 3 Tage genutzt um ... eben auf dem Rücken der anderen mehr Freizeit zu haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, aber du musst den Arbeitgeber UNVERZÜGLICH, also gleich am ersten Tag informieren und ihm die voraussichtliche Dauer deines Fernbleibens mitteilen.

Er ist berechtigt auch früher als ab dem 3. Tag eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen, in dem Fall müsstest du dann gleich am ersten Tag zum Arzt. Das müsste er dir aber dann mitteilen. Im Zweifel bei der Gelegenheit nachfragen....

Rhein theoretisch ja. Allerdings wollen fast alle Arbeitgeber, dass diese unverzüglich bei ihnen ist ab dem 1. Krankheitstag.
Ich kenn die Klausel auch nur mit, dass die AU spätestens am 3. Arbeitstag (also fehlender Tag) vorliegen muss.

Samantha3232  01.07.2020, 06:52

Wobei sich diese Klausel ja immer selbst aushebelt. Er / sie kann bis zu 3 Tage auch ohne AU daheim bleiben. Erst am 4. Tag dann zum Arzt. Da kann die Bescheinigung nicht am 3. Tag da sein.
Wenn absehbar ist, dass man länger krank ist, dann eben schon am ersten / zweiten Tag zum Arzt.

Meist wird das eh nicht so eng genommen. Ausser es besteht der Verdacht dass eben blau gemacht wird. Dann verlangen die AG eine Bescheinigung am ersten Tag.

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Zahnfee473  01.07.2020, 06:58
@Samantha3232

überall wo ich bisher gearbeitet habe musste man bereits für den ersten Tag eine Bescheinigung haben. Find ich auch eigentlich richtig so.
Kenne da leider noch aus der Ausbildung welche die gerade sowas ausgenutzt haben und auch fast nie in der Schule waren.

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Samantha3232  01.07.2020, 07:00
@Zahnfee473

Ja, wenn die AG schlechte Erfahrungen gemacht haben, dann wir die AU eben ab dem ersten Tag verlangt. "Normalerweise" ist es aber so, dass erst ab 3 Tagen eine verlangt wird. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass bei Azubis das gerne ausgenutzt wird und deshalb ab dem ersten Tag eine verlangt wird.

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Archimedeshiwi  02.07.2020, 11:23
@Zahnfee473

Für den Typ Angestellter/Azubi den du beschreibst, ist die Regelung mit A.U. Bescheinigung am ersten Tag am besten.

Wenn ein Arbeitnehmer aber sehr motiviert ist und sich nie krankmeldet und dann wirklich mal was hat, wird er, wenn er schon 2 Stunden beim Arzt rumsitzen muss, sich im zweifelsfall 1-2 Tage länger krankschreiben lassen, er muss ja sowieso hin.

Niemand geht zum Arzt, um am nächsten Tag wieder zur Arbeit zu gehen.

Jede Regelung hat seine Vor- und Nachteile.

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Archimedeshiwi  01.07.2020, 06:52

Die A.U muss laut dem Vertrag am nächten Tag vorliegen und wird ab dem dritten Tag der Erkrankung verlangt. Manche Arbeitgeber, lassen tatsächlich 2 Tage ohne zu. Das kann sehr motivierend wirken, aber auch voll nach hinten losgehen.

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Ja, aber überreisse es nicht.

Wenn abzusehen ist, dass du länger als 2-3 Tage krank bsist, würde ich so früh wie möglich zum arzt gehen, um einen A.U. SChein zu holen. Es kommt ganz schlecht rüber, wenn du 3 Tage so krank bist, und dann eine Bescheinigung für anschließende Tage holst.

Was dir bei einem schlechten Eindruck droht, ist die Aufforderung seitens des Arbeitgebers, ab dem ersten Tag eine Bescheinigung vorzulegen, was er aut dem letzten Satz von 4.8 auch machen kann.

Korrekt. Bis zu 3 Tage musst du nicht zum Arzt.

ABER: Wenn du das öfter treibst, wird dein AG verlangen, dass du auch früher schon zum Arzt gehst. Im Zweifel also auch direkt am ersten Tag.