Wenn Kino Filme ab 18 sind wird dann der Ausweis kontrolliert?

8 Antworten

Das Kino sollte es schon kontrollieren, da sie bei nicht Einhaltung eine Strafe bekommen werden

Rotfuchs716  20.01.2024, 21:00

Die Strafe betrifft bei externer Kontrolle den Kinobesucher!

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Da hast du einfach bisher Glück gehabt das sie in deinem Kino nachlässig sind. Denn normalerweise sollten sie das Kontrollieren, da das Kino ansonsten eine sehr hohe Geldstrafe bekommen würde, wenn Kontrolleure kommen und im Saal Personen sind die nicht das erforderte Alter erreicht haben.

Woher ich das weiß:Hobby – Großer Horrorfilm Fan
Rotfuchs716  20.01.2024, 19:01

Die Kontrolleure bestrafen aber nicht die Kinobetreiber sondern büssen die Besucher bzw. deren Eltern!

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ScarletWitch1  20.01.2024, 20:48
@Rotfuchs716

Nein, wenn Kontrolleure das Kino Kontrollieren bekommt der Betreiber den Ärger eine sehr hohe Geldstrafe, die Personen die sich in Filme schmuggeln die nicht für einen geeignet sind bekommen Ärger vom Betreiber zb. Hausverbot.

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Rotfuchs716  20.01.2024, 20:58
@ScarletWitch1

Das wäre absurd! Der Kinobetreiber kann ja unmöglich bei eventuell Hunderten von Besuchern alle Ausweise kontrollieren lassen. Das könnte die Behörde ihm unmöglich zumuten!

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ScarletWitch1  20.01.2024, 21:05
@Rotfuchs716

Das müssen sie aber! Sie müssen kontrollieren das nur Personen in den Saal gehen die das erforderte Alter haben, das müssen die machen die die Karten Kontrollieren. Das sie es nicht immer machen ist bekannt aber der Mitarbeiter kann Ärger vom Chef bekommen, sie haben nämlich die Order die Gäste zu Kontrollieren.

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Rotfuchs716  20.01.2024, 21:07
@ScarletWitch1

Das ganze ist eh ein absurdes Theater. Wenn in einem Spielfilm ein paar Sekunden eine nackte Frau erscheint wird der Film erst ab 18 freigegeben. Dem gegenüber steht die gesellschaftliche Tatsache das 14-16 jährige zum Beispiel im Internet viel mehr Pornografie konsumieren als Erwachsene!

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Von Experte Haruktora bestätigt

Normalerweise sollte kontrolliert werden, auch schon bei an 16 Filmen, da Kinobetreiber hier gesetzlich dazu verpflichtet sind zu prüfen das keine zu jungen Personen in den Film kommen und die Nichteinhaltung erhebliche Strafen für das Kino mit sich bringen kann.

Die Ausweiskontrolle hört in der Regel erst auf wenn man eindeutig sehen kann das die Person weit über 18 Jahre alt ist.

Rotfuchs716  20.01.2024, 20:59

Die Praxis sieht anders aus!

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Dann hast du wohl bislang immer Glück gehabt, weil du so viel Farbe im Gesicht hattest, dass du aussiehst wie 25.

Prinzipiell macht sich ein Kino aber strafbar, wenn Kinder jünger als das angegebene FSK (das Ganze gilt ab FSK 12) sind.

Shadow149 
Fragesteller
 11.01.2024, 19:24

Ich schminke mich nicht und sehe auch nicht aus wie 25

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ScarletWitch1  11.01.2024, 19:36

Sogesehen schon ab 6 Jahre, da müssten sie auch Kontrollieren was sie aber noch weniger machen als bei Filme ab 16/18.

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LuciusArtorius  11.01.2024, 20:00
@ScarletWitch1

Solange man unter 12 ist, genügt es, wenn ein Erziehungsberechtigter oder Erziehungsbeauftragter oder eine Person ü18 dabei ist, weswegen ich das ausgeschlossen habe.

Ab FSK 12 MUSS man dann IMMER das entsprechende Alter haben.

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ScarletWitch1  11.01.2024, 20:03
@LuciusArtorius

Nein das ist falsch. Die Ausnahme das man mit einem Erziehungsberechtigten rein darf sind für Kinder zwischen 6-11 Jahre das sie in Filme ab 12 dürfen. Für alle anderen Altersgruppen benötigt man das erforderte Alter und da gibt es keine Ausnahme.

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Dreamdrummer  01.02.2024, 16:21
@LuciusArtorius

Gilt das für die Altersfreigaben von Spielen für die Playstation eigentlich auch? Hab noch nie gesehen, dass da bei USK 12 oder 16 nach dem Ausweis gefragt wird. Bei USK 18 dann schon eher.

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LuciusArtorius  01.02.2024, 16:24
@Dreamdrummer
Waren die Freigaben der USK anfangs Empfehlungen, so sind es seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) 2003 verpflichtende Alterseinstufungen, die sowohl auf der Verpackung des Spiels als auch auf dem Datenträger deutlich erkennbar kenntlich gemacht sein müssen. Die Altersstufen sind im JuSchG in § 14 Absatz 2 festgeschrieben. Gemäß JuSchG darf Jugendlichen in der Öffentlichkeit ein Spiel nur dann zugänglich gemacht werden, wenn es für die entsprechende Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet ist. Dies betrifft vor allem die im Einzelhandel vertriebenen Datenträger mit Spielen. Die Spiele dürfen offen zum Verkauf ausgelegt und angeboten werden, sofern bei der Abwicklung eines Kaufs das Alter des Käufers überprüft wird.

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Dreamdrummer  01.02.2024, 16:27
@LuciusArtorius

Auch Quatsch mit Soße: Frag mal einen 12-Jährigen an der Kasse des Media Markts nach seinem Personalausweis oder Führerschein - wo soll der das her haben? Es gibt eben manche Dinge, die nur auf dem Papier umsetzbar sind, aber nicht in der Praxis ...

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LuciusArtorius  01.02.2024, 16:37
@Dreamdrummer

Das ist in der Praxis durchaus möglich.

Wenn man keinen Ausweis hat → kein Verkauf.

Wird halt aufgrund von Faulheit oder dergleichen nicht durchgezogen.

Technisch wäre es sicherlich auch umsetzbar, dass Steam und Co. das Alter prüfen.

Haben halt einfach keinen Bock drauf, weil die Umsetzung Geld kostet, und weil es wahrscheinlich zu Umsatzeinbußen führen würde.

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Dreamdrummer  01.02.2024, 16:44
@LuciusArtorius
Wenn man keinen Ausweis hat → kein Verkauf.

Bei 16-Jährigen praktikabel, aber welcher 12-Jährige hat nen Perso oder einen Führerschein? In dem Alter hat man allenfalls einen Schülerausweis oder die Monatskarte für den Bus. Und auch das hat nicht jeder. Bitte realistisch bleiben.

Technisch wäre es sicherlich auch umsetzbar, dass Steam und Co. das Alter prüfen.

Bei Steam und anderen Online-Portalen könnte auch die DSGVO ein Knackpunkt sein, um das genauer nachzuprüfen.

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LuciusArtorius  01.02.2024, 16:49
@Dreamdrummer

Es geht auch darum, sein Alter, und nicht seine Identität nachzuweisen. Dafür reicht auch der Schülerausweis.

Man kann auch direkt die Schiene fahren, da alle (Kauf) Verträge mit Minderjährigen schwebend unwirksam sind, denen generell nichts mehr zu verkaufen, da die Eltern die Käufe ohnehin jederzeit rückgängig machen könnten, wenn sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind.

Da viele Händler auf sowas keinen Bock haben, halten sie es auch so, dass sie Kids dann generell nichts verkaufen.

Bei Steam und anderen Online-Portalen könnte auch die DSGVO ein Knackpunkt sein

Ist Quatsch. Schließlich muss man bei Shops wo man zum Beispiel E-Zigaretten kaufen kann auch sein Alter nachweisen. Da ist die DSGVO auch kein Problem.

Hab jetzt aber auch keinen Bock, über eine 20 Tage alte Frage weiter zu diskutieren.

Dafür könntest du dich wenigstens mal entschuldigen, dass du die Frage wieder ausgegraben hast.

In anderen Communitys wird man dafür direkt als "Leichenschänder" betitelt.

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Ich kann jetzt nicht für alle Kinos reden, aber bei mir müssen wir Mitarbeiter die Ausweise kontrollieren, wenn nicht klar erkennbar ist, ob die Person alt genug ist. Es ist extrem schwer das Alter bei vielen einzuschätzen, viele sehen älter oder jünger aus.

Wenn dann irgendwas sein sollte, z.B. Eltern beschweren sich, dann muss das Kino eine Strafe zahlen und der Mitarbeiter, der die Ausweise nicht geprüft hat wird fristlos gekündigt. Da überprüft man dann doch lieber, als gekündigt zu werden.

Nicht nur die FSK wird bei uns überprüft, sondern auch die gesetzlichen Ausgehzeiten:

Bis 6: Dürfen nicht alleine ins Kino

7 bis 13: bis 20 Uhr

14 bis 15: bis 22 Uhr

16 bis 17: bis 24 Uhr

Wenn ein Film danach aus ist, dann wird man erst gar nicht reingelassen. Sind Erziehungsberechtigte oder erziehungsbeauftragten Personen (über 18) anwesend, dann gilt die Ausgangsregelung nicht mehr.

In Bayern ist die Strafe für nicht einhalten der Regeln je nach Tatbestand 500 bis 4.000 Euro für den Kinobetreiber. Bei größeren Vergehen werden zusätzlich auch die Eltern informiert, die wahrscheinlich auch noch dafür Strafe zahlen müssen, wegen Verstoßes der Aufsichtspflicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung