Wenn jemand neben einer Vollzeitbeschäftigung einen Minijob hat, wird er dann in die 6. Steuerklasse eingerechnet?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt drauf an...

falls der Minijob-Arbeitgeber diese 2% Pauschalsteuer entrichtet für den Minijobber, dann muß dieser Minijoblohn erst gar nicht in der Ek-Steuererklärung angegeben werden ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sofern der Minijob nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet wird, dann ja. Wenn der Minijob pauschal versteuert wird, dann nein.

Der Hauptjob bleibt weiterhin in der Steuerklasse 1-5.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung