Wenn jemand neben einer Vollzeitbeschäftigung einen Minijob hat, wird er dann in die 6. Steuerklasse eingerechnet?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Nebenjob, Minijob, Finanzamt
Kommt drauf an...
falls der Minijob-Arbeitgeber diese 2% Pauschalsteuer entrichtet für den Minijobber, dann muß dieser Minijoblohn erst gar nicht in der Ek-Steuererklärung angegeben werden ;-)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Minijob, Finanzamt, Lohnsteuer
Sofern der Minijob nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet wird, dann ja. Wenn der Minijob pauschal versteuert wird, dann nein.
Der Hauptjob bleibt weiterhin in der Steuerklasse 1-5.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung