Wenn ich zu einer Lehrerin sage ich hab Kopfschmerzen lässt sie mich einfach so gehen?
Hallo, wenn ich einfach zu meiner Lehrerin sage. Das ich Kopfschmerzen habe oderso würde sie mich einfach so gehen lassen und mir diesen einen Zettel mit geben das, die im Schulbüro wissen das die Lehrerin es weiß das ich gehen darf? Würde sie mich gehen lassen wenn ich es zur ihr sage also bei der 6 stunde wenn da gleich die pause anfängt oder lieber schon davor?.
6 Antworten
Wenn das so einfach funktionieren würde, dann wären nach der großen Pause den meisten Klassen leer ;-)
Die Lehrerin wird dich und die Situation sicherlich einschätzen können und dann entsprechend entscheiden. Möglicherweise wird sie deinen Eltern Bescheid geben.
Bei uns wurden immer die Eltern angerufen. Sie haben dann entschieden und alles abgesprochen.
Frag sie doch einfach, ich denke das hängt auch von der Lehrerin ab.
Kommt drauf an ob du schon volljährig bist. Wir dürfen einfach nach Hause gehen, wenn wir uns vorher kurz beim Lehrer abmelden.
Niemand kann dich zurückhalten, aber die Rechnung kommt sicherlich, denn blöd sind Lehrer ja auch nicht.
Nur zur Info: In Deutschland gibt es nur 10 Jahre Schulpflicht und danach kannst du gehen und machen was immer du willst. Komm dann aber bitte nicht angewinselt, daß Hartz4 zu wenig ist.
m.f.g.
anwesende
kann es sein, dass du da was nicht verstanden hast?? Daß man mit 6 Jahren in Deutschland schulpflichtig und mit 18 dann erwachsen ist, hat weder mit der Frage noch mit meiner Antwort irgendwas zu tun. Zeig mir mal bitte den 16 jährigen Azubi der vorher 12 Jahre in der Schule war. Und wenn die schönsten 3 Jahre in deinem Leben die 8te Klasse Hauptschule waren, dann war es das auch.
Berufsschule ist auch Schule. Du hast es einfach nicht verstanden.
kannst du eigentlich lesen? Kennst du das Wort "ggf"?
Wie lange ist man in Deutschland schulpflichtig?
Grundsätzlich endet die Schulpflicht 12 Jahre nach Ihrem Beginn. Auszubildende sind ggf. darüber hinaus für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Grundsätzlich besuchen Schüler mindestens 9 Jahre lang Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich I.
Nach §§ 63 Abs.1 S.1, 65 Abs.1 in Verbindung mit § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) besteht grundsätzlich eine 12-jährige Schulpflicht, worunter die Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule zu verstehen ist.