Wenn ich zu einer Lehrerin sage ich hab Kopfschmerzen lässt sie mich einfach so gehen?

6 Antworten

Wenn das so einfach funktionieren würde, dann wären nach der großen Pause den meisten Klassen leer ;-)

Die Lehrerin wird dich und die Situation sicherlich einschätzen können und dann entsprechend entscheiden. Möglicherweise wird sie deinen Eltern Bescheid geben.

Bei uns wurden immer die Eltern angerufen. Sie haben dann entschieden und alles abgesprochen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Frag sie doch einfach, ich denke das hängt auch von der Lehrerin ab.

Kommt drauf an ob du schon volljährig bist. Wir dürfen einfach nach Hause gehen, wenn wir uns vorher kurz beim Lehrer abmelden.

Cristina16  31.03.2022, 11:00

Deine Lehrerin weiß sicher, was in dem Fall zu tun ist.

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Niemand kann dich zurückhalten, aber die Rechnung kommt sicherlich, denn blöd sind Lehrer ja auch nicht.

Nur zur Info: In Deutschland gibt es nur 10 Jahre Schulpflicht und danach kannst du gehen und machen was immer du willst. Komm dann aber bitte nicht angewinselt, daß Hartz4 zu wenig ist.

m.f.g.

anwesende

voyage  31.03.2022, 12:23

Nach §§ 63 Abs.1 S.1, 65 Abs.1 in Verbindung mit § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) besteht grundsätzlich eine 12-jährige Schulpflicht, worunter die Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule zu verstehen ist.

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anwesende  31.03.2022, 14:01
@voyage

kann es sein, dass du da was nicht verstanden hast?? Daß man mit 6 Jahren in Deutschland schulpflichtig und mit 18 dann erwachsen ist, hat weder mit der Frage noch mit meiner Antwort irgendwas zu tun. Zeig mir mal bitte den 16 jährigen Azubi der vorher 12 Jahre in der Schule war. Und wenn die schönsten 3 Jahre in deinem Leben die 8te Klasse Hauptschule waren, dann war es das auch.

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voyage  31.03.2022, 20:59
@anwesende

Berufsschule ist auch Schule. Du hast es einfach nicht verstanden.

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anwesende  01.04.2022, 10:06
@voyage

kannst du eigentlich lesen? Kennst du das Wort "ggf"?

Wie lange ist man in Deutschland schulpflichtig?
Grundsätzlich endet die  Schulpflicht 12  Jahre nach Ihrem Beginn. Auszubildende sind ggf. darüber hinaus für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Grundsätzlich besuchen Schüler mindestens 9  Jahre lang Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich I.
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