Lehrerin nimmt Zettel von Schülerin und liest ihn, darf sie das?
Eine Schülerin schreibt während des Unterrichts einer anderen Schülerin einen Zettel und gibt ihn ihr.
Die Lehrerin sieht das und nimmt der Schülerin den Zettel ab. In der nächsten Stunde erzählt die Lehrerin vor der ganzen Klasse, dass sie diesen Zettel gelesen hat.
Darf die Lehrerin das und wenn nicht, wie nennt man das und was kann man in solch einem Fall machen?
6 Antworten
Zu allererst darf eine Schülerin während des Unterrichts nicht irgendwelche Zettel schreiben und sie weiterreichen. Das mal als grundsätzliche Info.
Und ja,sie darf auch lesen, was da in ihrem Unterricht vorgeht und wenn sie am nächsten Tag die Klasse darüber informiert, dass sie den Wisch gelesen hat, ist das auch okay.
Sie darf lediglich nicht der Klasse vorlesen, was auf dem Zettel steht.
Aber das hat sie, wie ich Deinem Posting entnehme, ja auch nicht getan.
So, what?
Sie darf ihn wegnehmen und lesen, aber sie darf euch nicht vor der ganzen Klasse bloß stellen indem sie den Zettel laut vorliest.
Laut aktueller Gesetzes Lage darf eine Lehrerin den Zettel wegnehmen aber nicht Lesen.
- Sie darf den Zettel wegnehmen da solche Ereignisse den Lauf des Unterrichtes Stören.
- Sie darf den Zettel nicht Lesen da der Zettel offensichtlich für eine andere Person gedacht war, somit fällt das Schriftstück unter das Briefgeheimnis und das ganze könnte zur Anzeige gebracht werden.
- Hätte sie den Zettel Laut vorgelesen (was sie scheinbar nicht hat) wird nach dem Inhalt des Schriftstückes geahndet, somit kann das ganze schon in Richtung Bloßstellung, Rufschädigung gehen.
LG
Ich denke, dass das eine Lehrerin nicht machen darf, weil das immernoch, irgendwie Recht auf Eigentum ist.
Soweit ich weiß nicht.
Aber hat sie ihn laut vorgelesen?
Nein, sie hat nur erzählt, dass sie ihn gelesen hat.
Ach so ok.
Ich habe nachgeforscht
Antwort:
Dürfen Lehrer private Nachrichten wegnehmen, lesen oder vorlesen?
Wenn Zettel oder Briefe durch den Klassenraum gereicht werden und den Unterricht stören, darf der Lehrer oder die Lehrerin diese einsammeln, muss sie jedoch am Ende der Stunde zurückgegeben. Die Nachrichten dürfen nicht gelesen werden, da hier das Briefgeheimnis verletzt wird. Ebenfalls ist es der Lehrerin und dem Lehrer verboten, die Nachricht laut vorzulesen, da das eine Demütigung der Schülerinnen und Schüler darstellt. Das Gleiche gilt für SMS, E-Mails und andere elektronische Nachrichten.
Hoffe es hilft dir weiter
Das hat sie lt. FS na auch nicht getan.