Wenn ich mit 16 Zeitung austrage, bekommt meine Mutter dann weniger Wohngeld?

4 Antworten

Deine Mutter müsste es der Wohngeldbehörde melden und dann entsprechend auch Nachweise erbringen.

Von deinem Erwerbseinkommen blieben im Monat pauschal 100 Euro Freibetrag ohne Anrechnung.

Der Rest wird bei der Berechnung berücksichtigt und kann dann zumindest zur Minderung des Wohngeldes kommen.

Bezieht deine Mutter auch Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit ?

Wenn ja, müsste das bei Antrag auf Weiterzahlung angegeben und nachgewiesen werden.

Im bereits bewilligten Bewilligungszeitraum müsste das nicht gemeldet werden, da eine Änderung in den finanziellen Verhältnissen im bereits bewilligten Bewilligungszeitraum keinen Einfluss auf den Kinderzuschlag hätte.

Nein. Bei Wohngeld ist das egal. Bei Bürgergeld sieht das schon wieder anders aus.

DerHans  29.09.2023, 15:34

Beim Wohngeld wird für jede Person nach dem Einkommen gefragt

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JulianJFS  29.09.2023, 15:52

Stimmt nicht, man hat einen Freibetrag von 100€ im Monat.

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JulianJFS  29.09.2023, 15:54

Bei Bürgergeld wäre es übrigens egal, von 520€ dürfte man alles behalten.

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isomatte  29.09.2023, 20:05

Ist es nicht !

Bei Wohngeld bleibt Erwerbseinkommen des Kindes nur pauschal mit einem monatlichen Freibetrag von 100 Euro ohne Anrechnung.

Der Rest wird bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs berücksichtigt.

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Also wir haben auch Wohngeld, der Freibetrag liegt bei 100€ im Monat. Der Rest wird verrechnet leider.

Gar nichts machen. Woher wollen die auf der Wohngeld-Stelle wissen, dass du Zeitungen austrägst?