Wenn ich mein Auto gegen Fahrtrichtung an den Straßenrand parke, ist das dann ordnungswidrig und kriege ich Teilschuld, wenn einer drauffährt?

6 Antworten

Wenn dort parken grundsätzlich erlaubt ist und Du korrekt in der Parkfläche stehst, entstehen Dir keine rechtlichen Nachteile. Dass das Auto um 180 Grad verkehrt steht, müsste schon ursächlich für den Unfall sein und das ist es definitiv per se nicht.

Verkehrt herum parken wird auch in der Regel nicht geahndet und es gibt 2 Ausnahmen, nämlich in Einbahnstraßen und an Bahnschienen.


Leestiger  05.08.2022, 13:58
Wenn dort parken grundsätzlich erlaubt ist und Du korrekt in der Parkfläche stehst, entstehen Dir keine rechtlichen Nachteile.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Was du für die Ordnungswidrigkeiten zahlst und welche Tatbestandsnummer es ist steht in meiner Antwort..

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Smartass67  05.08.2022, 14:22
@Leestiger

Jetzt müsste man den Text an Deiner Stelle nur noch verstehen….

Wenn man richtig herum dort parken darf, und die Richtung der einzige Fehler ist, so kann dies für das Auffahren allenfalls nachts ursächlich sein (Reflektoren nur hinten). Ansonsten ist der Auffahrende zu 100% schuld und voll Schadenersatzpflichtig.

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Leestiger  05.08.2022, 17:11
@Smartass67

Jetzt müsstest du erst mal verstehen dass mein Kommentar sich einzig und allein darauf bezieht dass du fälschlicher behauptest es ist egal ob man links oder rechts zur Fahrtrichtung parkt!

Das kostet 15€,von wegen "entstehen dir keine rechtlichen Nachteile"...

Wo!! hab ich irgendwo das Thema "was ist bei einem Unfall angesprochen?

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Ja und Nein. Du darfst nicht gegen der Fahrtrichtung parken. Gibt ein überschaubares Bußgeld. Aber auch auf parkende Auto darf man nicht auffahren. Egal wie rum sie stehen. Könnte noch ein bisschen anders sein, wenn Du im Kreuzungsbereich oder ähnlichem geparkt hättest. Aber auch da würde es keine Rolle spielen wierum Du geparkt hättest.

Eine Teilschuld bekommst du nur, wenn dein Verhalten (ordnungswidrig oder nicht) teilweise ursächlich für den Unfall ist.

Dies ist aber gar nicht schlau von dir...

du mußt nämlich 2x die Straße kreuzen: beim Parken und beim Losfahren wieder :-((

Da parkst du doch gleich besser auf deiner Seite bevor du dir evtl. ein Bußgeld einhandelst... ;-))

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung