Wenn ich Klasse B besitze und noch A möchte stellt es eine Erweiterung dar?

6 Antworten

Tüv Prüfer vor Ort meinte Erweiterungen wären wenn man zB von A1 auf A2 aufsteigt

Der Aufstieg wäre zwar auch eine Erweiterung, aber nicht die einzig mögliche.

Die FeV unterscheidet zwischen "Ersterwerb" und "Erweiterung".

Besitzt du bereits irgendeine Fahrerlaubnisklasse, handelt es sich nicht mehr um eine Ersterteilung, sondern um eine Erweiterung.

Laut Anlage 7 Nr 1.2.2 FeV kann auf die Klassen AM, A1, A2, A, B, L, T, C, C1, CE, D und D1 erweitert werden, nicht nur von einer Zweiradklasse auf eine andere.

Auch bei den Regelungen zur Probezeit in §32 FeV wird ausdrücklich von einer "Erweiterung" der Klassen AM, L und T gesprochen, obwohl alle nichts mit dem stufenweisen Aufstieg zu tun haben.


User0500  26.03.2025, 07:35

Perfekt wusste ich doch das die Aussage von dem TÜV Mitarbeiter nicht stimmt.

Im Bezug auf die Fahrerlaubnisverordnung ist das eine Erweiterung. Du hast bereits eine Fahrerlaubnis und diese erweiterst du um eine weitere Fahrerlaubnisklasse.

Dazu kann man z.B. auf der Website des nächstbesten Landratsamtes lesen:

Eine Erweiterung einer Fahrerlaubnis beinhaltet, dass bereits ein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis besteht und zusätzlich eine neue Klasse erworben werden soll.

Und wenn du mal in § 15 FeV schaust, wird da eine ganze Reihe von Erweiterungen erwähnt. Eine Erweiterung von B auf BE, eine Erweiterung von C1 auf C1E... Eine Erweiterung von A1 auf A2 oder von A2 auf A...

Bei jedem davon ist bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden und diese wird um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitert. Und es muss halt keine Theorieprüfung gemacht werden.

Weiterhin empfehle ich einen Blick in Anlage 7 FeV, Punkt 1.2.2, Umfang der Theorieprüfung:

Es gibt einige Fahrerlaubnisklassen, die man gar nicht als Ersterwerb machen kann, sondern für die man bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B haben muss. Das sind die Klassen C1, C, D1 und D... und jeweils mit "E". Was stellst du fest? Diese stehen unter Erweiterung.

Zur Theorieprüfung sind es dann nur noch insgesamt 20 Fragen zu beantworten?

Korrekt. Und es sind max. 6 Fehlerpunkte zulässig.

Tüv Prüfer vor Ort meinte Erweiterungen wären wenn man zB von A1 auf A2 aufsteigt

Das ist auch eine Erweiterung. Weil man ja bereits die Fahrerlaubnisklasse A1 besitzt und dieser die Fahrerlaubnisklasse A2 hinzufügt.

Halt bei Weitem nicht die einzige Art der Fahrerlaubniserweiterung.


ManuKekk 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 07:43

Ja nur dass er es abgestritten hat das eben meine Keins wäre aber vielen vielen Dank dir!

Zeigt das man nicht auf alle vertrauen sollte die einen "Titel" besitzen.

Du hast recht, dass die Begriffe wie "Erweiterung" manchmal unterschiedlich interpretiert werden. Offiziell wird eine neue Fahrerlaubnis, wie z. B. der Direkteinstieg in die Klasse A, als eigenständige Fahrerlaubnisklasse betrachtet – auch wenn du schon Klasse B hast. Der Begriff "Erweiterung" wird oft verwendet, wenn man innerhalb einer bestehenden Führerscheinkategorie aufsteigt, wie z. B. von A1 auf A2 oder von A2 auf A. 

Bezüglich der Theorieprüfung: Du profitierst davon, dass du bereits den Führerschein Klasse B besitzt. Das bedeutet, dass du bei der Theorieprüfung für Klasse A nur einen Grundstoff von 10 Fragen und einen Zusatzstoff von 10 Fragen für die Klasse A beantworten musst – also insgesamt 20 Fragen. Das ist korrekt.

Es scheint, dass der TÜV-Prüfer "Erweiterung" in einem spezifischen Sinne verwendet hat (innerhalb einer Klasse wie von A1 auf A2), aber dein Einstieg in Klasse A bleibt dennoch eine Art Erweiterung deines Führerscheinspektrums. 

Dein Führerschein der Klasse B enthält tatsächlich auch die Berechtigung, motorisierte Zweiräder wie Roller bis zu einer bestimmten Leistung zu fahren – konkret bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h (Mopedklasse AM). Diese ist automatisch im Führerschein der Klasse B enthalten. 

Das bedeutet, dass die Aussage des TÜV-Prüfers nicht ganz korrekt ist. Denn dein Klasse-B-Führerschein bietet bereits eine Grundlage für Zweiräder, auch wenn es sich nur um kleinere Fahrzeuge handelt. Der Direkteinstieg in die den Sprung zu leistungsstärkeren Motorrädern ermöglichen, und in diesem Sinne könnte man durchaus von einer Erweiterung sprechen, auch wenn es ein unabhängiger Fahrerlaubniserwerb ist.

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Ich habe dir Feedback gegeben auf die Frage.

 - (Führerschein, Fahrschule)

ManuKekk 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 07:34

Korrekt von dir! Dann hatte der Tüv Prüfer wohl keine Ahnung in diesem Fall😃

ManuKekk 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 07:39
@User0500

Ja vorallem ich war bei einem Tüv der Theorieprüfungen durchführt und genau da hatte ich ja gefragt (kann auch sein dass der Tüv Prüfer nur für HU zuständig ist und nichts weiß über die Theoriesachen)

Nur eine Vermutung

Das ist keine Erweiterung.


migebuff  26.03.2025, 07:26

Natürlich ist es eine Erweiterung. Er besitzt bereits eine Fahrerlaubnis.

ManuKekk 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 06:51

Ok muss ich dann trotzdem 30 fragen beantworten?

ManuKekk 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 06:53
@ManuKekk

Und ich müsste statt 12 theoriestunden (grundkurs(nur 6 machen stimmt das zu mindest

User0500  26.03.2025, 06:57
@ManuKekk

Wenn du bereits die Führerscheinklasse B besitzt und auf Klasse A erweitern möchtest, kannst du in der Regel von reduzierten Anforderungen profitieren. Du musst nicht den kompletten Grundkurs von 12 Theoriestunden absolvieren. Stattdessen reicht es aus, nur 6 Theoriestunden (Grundstoff) sowie die fachspezifischen Stunden für die Klasse A zu machen. Die genaue Anzahl der praktischen Fahrstunden hängt von deinen Fähigkeiten und den Vorgaben deiner Fahrschule ab.

WECoyote  26.03.2025, 08:57
@User0500

Das ist keine Erweiterung, denn bei dieser macht man nur eine praktische Prüfung. Du jedoch musst noch ein paar Theoriestunden, die Theorieprüfung, alle praktischen Fahrstunden und die Praxisprüfung machen. Preislich liegen da mindestens 2000€ dazwischen.

WECoyote  26.03.2025, 08:57
@ManuKekk

Ja, du musst die volle Theorieprüfung machen, darfst aber weniger Fehlerpunkte haben.

User0500  26.03.2025, 09:25
@WECoyote

Natürlich ist das eine Erweiterung siehe bei meiner Antwort das Bild.

WECoyote  26.03.2025, 10:24
@User0500

Dann habe ich das wohl mit dem „Aufstieg“ verwechselt.

RedPanther  26.03.2025, 16:25
@WECoyote
Das ist keine Erweiterung, denn bei dieser macht man nur eine praktische Prüfung.

Komisch. Warum ist es dann gemäß §15 FeV der Sonderfall, dass bei gewissen Erweiterungen (ergo: nicht bei allen) keine Theorieprüfung abzulegen ist?

Nein, ist einmal komplett neu und hat nichts mit dem B zu tun.


RedPanther  26.03.2025, 07:45

Es ist vollkommen egal, ob B irgendwas mit A zu tun hat.

Es geht darum, dass man bereits eine Fahrerlaubnis besitzt und dieser nur eine weitere Fahrerlaubnisklasse hinzufügt. In diesem Fall ist in manchen Fällen gar keine Theorieprüfung abzulegen (z.B. wenn man von B auf BE erweitert) und ansonsten nur eine Theorieprüfung in geringerem Umfang.

Das gilt auch für jemanden, der mit 16 schon eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 gemacht hat und diese mit 18 um Klasse B erweitert... Hat vom Fahrgefühl her auch nichts miteinander zu tun, aber es ist bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden und es geht darum, eine Fahrerlaubnisklasse hinzuzufügen.

User0500  26.03.2025, 06:51

Doch weil B Führerschein AM Klasse enthält was zu Zweiräder gehört.

ManuKekk 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 07:05
@User0500

Problem ist AM kann man nicht anrechnen lassen für einen Führerschein.

Erweiterungen sind dann doch nur ein Aufbau ein Zusatzbaustein.

Da ich einen Direkteinstieg auf A mache wird das wohl nicht gelten aber ich nehm dann halt das was auf mich zukommt in der Prüfung😀

User0500  26.03.2025, 07:09
@ManuKekk

Da du den Direkteinstieg auf A machst, gelten diese Erweiterungen nicht. Die Klasse AM ist tatsächlich keine Voraussetzung für A, und du kannst ohne Anrechnung direkt einsteigen.

Wie viele Fragen in der Prüfung und wie viele Stunden du brauchst habe ich bereits geschrieben.

ManuKekk 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 07:54
@WhatzUpGaming

Doch AM hat sogar ganz viel mit A zu tun denn man muss etwa 750 fragen lernen.

Es kann verwirrend sein sich da reinzufuchsen aber man kann sogar AM anrechnen lassen und muss nur noch 20 Fragen beantworten für Klasse A.

Vorrausgesetzt man ist 24 Jahre alt etc.