wenn ich 2jahre garantie und umtauschsrecht habe warum greift das dann nicht bei mediamarkt und saturn?
es ist folgendes passiert:
- ich habe mir eine switch bei mediamarkt gekauft gehabt die war aber schon von anfang an kaputt zurückgefahren und geld zurückbekommen
- die zweite switch war schon im laden bei saturn nachem bezahlen kaputt die metallschiene war verbogen direkter umtausch (und dadurch angeblich kein umtausch mehr-.- trotz das der man erst sagte das ich auch die controller mir umtauschen lassen könnte und es dann als angriff sah das eines seiner geräte kaputt war seine kollegin war daa geistig fitter und hatte schon einen snickers gegessen gehabt im gegensatz zum orangehaarigen man)
- diese dritte switch habe ich zweimal getestet gehabt ABER der blaue griff hat keine gute drahtlosverbindung zum gebiet gehabt + der orangene griff wackelt in der switch als auch im controller
- und damit war dann klar das wir gemeinsam als familie das gerät in reperatur bei mediamarkt gegeben haben das waren 4wochen wartezeit umsonst + meine speicherkarte mit allen spielen drauf wurde dann auch noch geklaut wofür keiner verantwortlich sein will+die meinen nintendo würde das sagen das die das gerät nicht mehr reparieren wollen-.- wohl eher kein bock mehr gehabt das vor neujahr zu reparieren + speicherkarte geklaut weil die dann die spiele cracken und illegal irgendwo hochladen können ohne witz es ist echt lächerlich
- dann war ich heute wieder bei saturn und die sagten dann jaa weil sie das einmal im laden umgetauscht haben haben sie jetzt kein recht mehr das umzutauschen-.- jaa sorry ich habe auch andere sachen zutun + bei dem wetter wäre es bei dem regen bestimmt kaputtgegangen+ im weihnachtsstress von november bis dezember ist bei uns immer viel los deswegen die repartur seufz:(:(
soll ich dieses drecksbenehmen zur anzeige bringen:(:(es geht um 330euro
2 Antworten
Du solltest zuallererst mal die Garantiebedingungen durchlesen. Das hast du nämlich mit Sicherheit nicht gemacht.
Umtauschen heißt vermutlich umtauschen und nicht fünf mal umtauschen. Da würde ich als Händler ehrlich gesagt auch sauer werden wenn sich die Kunden nicht an die Bedingungen halten wollen.
Was du auch beachten musst ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Du musst da auf Gewährleistung bestehen weil da hast du ein gesetzliches Recht drauf.
Du hast natürlich ein Recht auf eine mängelfreie Ware. Und da solltest du dein Recht auch durchdrücken und zur Not die Gesetze zitieren können.
Es ist eine beliebte Masche der Händler, auf die Garantie zu verweisen und nicht die Gewährleistung heranziehen zu wollen.
Nach dem 3. versuch kann man spätestens den Vertrag "wandeln" und die Sache zurückgeben.
Auf vielen Kassenbons findet sich der Hinweis, dass der Käufer die Ware innerhalb von 14 Tagen umtauschen darf. Obwohl Sie als Händler nach eigenem Ermessen eine beliebige Frist definieren können, erweist sich diese Zwei-Wochen-Frist als besonders praktikabel.