Wenn auf einer Bundesstraße in einer Richtung zwei Streifen durch eine durchgezogene Mittellinie von einem Fahrstreifen in die andere Richtung abgetrennt ist?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

In beide Richtungen 100 km/h 100%
beide Richtungen unbegrenzt, also 130 km/h Richtgeschwindigkeit 0%
Zwei Fahrspuren unbegrenzt, einer 100 km/h 0%

4 Antworten

In beide Richtungen 100 km/h

Die übliche Grenze 100 km/h ist nur aufgehoben, wenn

- zwei (odrr mehr) Fahrspuren in beiden Richtungen vorhanden sind, oder

- eine bauliche Trennung beider Fahrtrichtungen gegeben ist.

In beide Richtungen 100 km/h

StVO $3 (3) c

"Mindestens zwei ... Fahrstreifen für jede Richtung" wäre die Voraussetzung für eine Ausnahme von den generellen 100 km/h.

In beide Richtungen 100 km/h

Außer natürlich es ist anders beschildert

claushilbig  09.05.2020, 18:39

Wie wird denn ausgeschildert, dass es keinerlei Beschränkung gibt?

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claushilbig  17.05.2020, 09:59
@Novalis011010

Die zweite und dritte Antwortmöglichkeit ("Richtgeschwindigkeit" ist keine Beschränkung).

Nur darum geht es doch in der Frage: gilt "100" oder "unbeschränkt"?

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In beide Richtungen 100 km/h

Auf Bundesstraßen gilt grundsätzlich 100 KMH, es sei denn es ist Anders beschildert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Havenari  18.01.2020, 18:36

Oder es gibt zwei Spuren je Fahrtrichtung.

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claushilbig  09.05.2020, 17:57

Wie wird denn "Keinerlei Beschränkung" ausgeschildert???

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