Wendeltreppe vom Balkon in den Garten anbringen
Ich wohne seit Ende 2008 in einem 2 Fam Haus als Eigentümer der oberen Wohnung. Ich habe einen großen Balkon der über meinem eigenen Garten angebracht ist. Ich habe jetzt einige Zeit gespart um mir eine Wendeltreppe in den Garten anbringen zu lassen. Jetzt meldet sich aber die Eigentümerin der unteren Wohnung und sagt diese Treppe würde sie nicht dulden da es eine Veränderung an der Fassade bzw am Gemeinschaftseigentum darstellt. Ist das so rechtens? Kann sie das einfach so machen? Wie ist das dann mit Ihrer Sat-Schüssel die sie an Ihrer Seite der FASSADE angebracht hat? Das ist doch auch eine Veränderung !!!
9 Antworten
Für einen Zubau wie Wendeltreppe brauchst du eine Genehmigung vom Bauamt, weil es die Fassade verändert, was die Sat-Schüssel nicht tut. Hast du sie?
Willst Du so eine Wendeltreppe wirklich? Dann kümmere Dich um ein gutes Verhältnis zu der Nachbarin, vielleicht stimmt sie ja doch zu. Und um eine Baugenehmigung. Vielleicht kannst Du ja mit dem Argument - Fluchtweg- was erreichen. Als sinnvoll erachte ich die Einladung für Diebe aber eigentlich nicht. Einer solchen Veränderung muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Da gibt es Regeln. Lass Dich fachlich kompetent beraten.
Das hat weniger mit Baurecht, als mit dem WEG-Recht zu tun, da das eine bauliche Veränderung ist muss die andere Eigentümerin zustimmen !!! Nach § 22 WEG ist hier Allstimmigkeit gefordert da die Aussenansicht des Hauses verändert und diese Treppe sicherlich auch im Sichtfeld der anderen Eigentümerin wäre.
Eine Sat-Schüssel ist keine bauliche Veränderung, eine Wendeltreppe schon. Ja, du mußt dich mit dem anderen Besitzer einigen. Und du mußt die Treppe sicher auch baurechtlich genehmigen lassen.
die Dame hat recht. Alles was mit der Fassade zu tun hat, ist Sache der Eigentümergemeinschaft. Dazu gehört deine Treppe genauso wie auch auch die Fenster. Heißt, ohne Genehmigung der Eighentümergemeinschaft darfst du die Treppe nicht bauen. Die SAT Schüssel zählt nicht zum Bauobjekt